Schäferlauf in Markgröningen
: Polizei setzt während der Umzüge auch Drohnen ein

Während der Festumzüge beim Markgröninger Schäferlauf am Wochenende wird die Polizei auch Drohnen einsetzen. Diese sollen den Sicherheitskräften einen besseren Überblick ermöglichen.
Von
Julia Amrhein
Markgröningen
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Markgröningen Schäferlauf 24.8.24

Die Polizei ist beim Schäferlauf in Markgröningen auch per Drohne präsent (Symbolbild).

Werner Kuhnle
  • Polizei setzt beim Schäferlauf in Markgröningen Drohnen für Festumzüge am Wochenende ein.
  • Ziel ist ein Überblick über Umzüge und Verkehr – Gefahrensituationen sollen früh erkannt werden.
  • Es gibt keine Aufzeichnung, keine Überflüge über Menschenmengen, keine Identifizierung möglich.
  • Drohnenflüge steuern speziell geschulte Polizisten, die die Flugsicherheit einhalten.
  • An beiden Tagen gilt 7 bis 19 Uhr eine temporäre Flugverbotszone für private Drohnen in der Stadt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Polizei wird während der Festumzüge beim Markgröninger Schäferlauf am Samstag und Sonntag, 29. und 30. August, zur Sicherheit der Besucher auch Drohnen einsetzen. Diese sollen Übersichtsbilder des traditionellen Treibens übertragen. Ferner wird an beiden Tagen eine temporäre Flugverbotszone über der Stadt eingerichtet.

Keine Identifizierung von Personen möglich

Wie die Polizei mitteilt, sei es durch die Bildübertragung möglich, eine umfassende Übersicht über den schwer zugänglichen Einsatzraum und den Verlauf des jeweiligen Umzugs zu gewinnen: „So ist neben dem rechtzeitigen Erkennen möglicher Gefahrensituationen für das Publikum auch der Überblick über die Verkehrssituation und bei Bedarf ein schneller Einsatz der Sicherheitskräfte möglich.“ Die Drohnenflüge werden durch speziell ausgebildete Polizisten durchgeführt, die auch für die Einhaltung der Flugsicherheit verantwortlich sind.

Die Polizei weist darauf hin, dass keine Aufzeichnung der Bilder stattfindet. Zudem würden auch keine Menschenmengen überflogen. Die Identifizierung einzelner Personen sei bei den Übersichtsvideos generell nicht möglich. Eine Abweichung von dieser Verfahrensweise sei nur dann zulässig, wenn es zur Verfolgung einer konkreten Straftat erforderlich ist.

Private Drohnenflüge sind verboten

Überdies wird, wie erwähnt, für die beiden Veranstaltungstage eine temporäre Flugverbotszone eingerichtet. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag ist es zwischen 7 und 19 Uhr untersagt, private Drohnenflüge innerhalb der Verbotszone durchzuführen. Die Grenzen erstrecken sich vom nördlichen Bereich an der Kläranlage Leudelsbach, im östlichen Bereich am Bahnhof, im südlichen Bereich beim Steinbuch und im westlichen Bereich zur Unteren Mühle. Die offiziellen räumlichen Grenzen sind auf der digitalen Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ zu finden.