Tote Feuerwehrfrau Marbach
: Urteil wird mit Spannung erwartet

Am Freitag verkündet das Landgericht Heilbronn seine Entscheidung im Prozess um die tote Feuerwehrfrau aus Marbach. Reichen die Indizien zu einer Verurteilung des Ehemanns?
Von
Henning Maak
Ludwigsburg
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Der Prozess war langwierig.

Werner Kuhnle

Nach einem Prozess, der sich über mehr als fünf Monate hingezogen hat, und insgesamt 16 Verhandlungstagen wird die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn an diesem Freitag das Urteil im Totschlagsprozess gegen den Ehemann der toten Marbacher Feuerwehrfrau verkünden.

Im Falle einer Verurteilung dürfte den 29-jährigen Beschuldigten eine hohe Haftstrafe erwarten: Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Totschlags, besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in 35 Fällen gefordert. Der Nebenklagevertreter Achim Wizemann hatte sogar auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes oder Totschlags in einem besonders schweren Fall plädiert. Als unschuldig sehen den 29-Jährigen hingegen seine Verteidiger Amely Schweizer und Franz Friedl an, sie hatten im Schlussplädoyer am vergangenen Freitag einen Freispruch beantragt.

Verteidiger kämpfen hart

Die beiden Anwälte hatten in dem stets gut besuchten Verfahren teilweise mit harten Bandagen für ihren Mandanten gekämpft, unter anderem hatten sie Befangenheitsanträge gegen die Rechtsmedizinerin Melanie Hohner sowie gegen das Gericht gestellt. Diese waren jedoch beide abgelehnt worden.

Die Erste Staatsanwältin Sara Oeß hatte in ihrem Schlussplädoyer eine Indizienkette aufgereiht, die für sie nur den Schluss zulasse, dass der Angeklagte, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim, seine Ehefrau, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Marbach, getötet hat. Nach ihrer Ansicht war die Trennungsabsicht von Lena E. der Auslöser der Tat.

Für die Anklagevertreterin ist der Fall klar

Die Anklagevertreterin geht davon aus, dass der Ehemann seine Frau gegen 4 Uhr in der Nacht vom 7. August vergangenen Jahres „durch einen Angriff gegen den Hals“ erstickt und dann in den Keller des Hauses im Eisenachweg in Marbach gebracht hat, um durch ein großes Feuer seine Spuren zu vernichten. Die Annahme, dass die 28-Jährige beim Versuch, einen Brand im Haus zu löschen, ums Leben gekommen sei – worauf unter anderem ein Feuerlöscher neben der Leiche hindeutete – sei mit der Spurenlage nicht in Einklang zu bringen. Die Frau habe beim Ausbruch des Brandes nicht mehr gelebt. Auch einen Sturz, einen Suizid oder einen anderen Täter schloss die Staatsanwältin aus. „Kein anderes Szenario lässt sich mit allen Beweisen vereinbaren, als dass der Angeklagte der Täter ist“, hatte Oeß betont.

Versuchter Mord in 35 Fällen?

Mangels Mordmerkmalen plädierte sie jedoch nur auf Totschlag. Versuchten Mord in 35 Fällen an den Hausbewohnern sah die Staatsanwältin jedoch durch das Feuer als erwiesen an, das der 29-jährige Mann im Keller entzündet habe. Er habe den Tod der 35 Menschen in Kauf genommen, denen durch die Rauchentwicklung der Fluchtweg hätte abgeschnitten werden können. Der Sachschaden am Haus wird auf rund 150 000 Euro beziffert.

Die Verteidigern Amely Schweizer sah für eine Verurteilung allerdings „zu viele Mutmaßungen und Spekulationen“. Weder die Todesursache noch ein Ablauf des Geschehens seien klar.

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