STZ+STZ+Cannabis-Urteil
: 34 Kilo Marihuana sind keine „geringe Menge“

Die neuen Kifferregeln sind erst eine Woche alt, und schon gibt es einen Präzedenzfall aus der Region. Das Urteil zeigt: Der Schmuggel von 34 Kilogramm Gras bringt einen immer noch hinter Gitter. Aber was genau ist eine „nicht geringe Menge Cannabis“?
Von
Emanuel Hege
Ludwigsburg
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Die Einfuhr von 34 Kilogramm Marihuana hätte früher mindestens vier Jahre Haft bedeutet.

Sebastian Gollnow/dpa