Wieder ein Exhibitionist in Kornwestheim: 34-Jähriger sitzt mit entblößtem Glied auf Bank - Kind alarmiert seine Mutter

Die Polizei ermittelt nun, ob der 34-Jährige auch der Exhibitionist vom Wochenende war (Symbolbild).
David Inderlied/dpa- Polizei nahm in Kornwestheim einen 34-Jährigen vorläufig fest – Verdacht auf Exhibitionismus.
- Er saß gegen 13.30 Uhr in der Güterbahnhofstraße auf einer Bank und hielt sein Geschlechtsteil.
- Eine Elfjährige informierte ihre Mutter, die die Polizei alarmierte. Der Mann ist wieder frei.
- Ermittler prüfen einen Zusammenhang mit einem Vorfall am Samstag im Salamander-Stadtpark.
- Eine 13-Jährige sah dort einen Mann mit heraushängendem Glied. Hinweise an 07154/13130.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Montag hat schon wieder ein Exhibitionist sein Unwesen in Kornwestheim getrieben. Dieses Mal konnte die Polizei jedoch einen 34-Jährigen vorläufig festnehmen. Nun wird geprüft, ob es sich um denselben Täter handelt wie bei einem ähnlichen Vorfall am Samstagnachmittag.
Mutter alarmiert die Polizei
Wie die Polizei mitteilt, saß der 34-Jährige gegen 13.30 Uhr auf einer Parkbank in der Güterbahnhofstraße und soll hierbei sein Geschlechtsteil in der Hand gehalten haben. Das bekam eine Elfjährige auf dem Nachhauseweg mit und erzählte es anschließend umgehend ihrer Mutter. Diese alarmierte daraufhin die Polizei.
Die Polizei traf den 34-Jährigen nahe des Tatorts an und nahm ihn vorläufig fest. Er wurde später wieder auf freien Fuß entlassen. Nun wird nach weiteren Zeugen sowie insbesondere möglichen Geschädigten gesucht. Der Mann trug eine schwarze Hose, ein graues Shirt und eine rote Cap. Hinweise werden unter 07154/13130 oder kornwestheim.prev@polizei.bwl.de entgegengenommen.
13-Jährige erstattet Anzeige
Wie die Polizei weiter mitteilt, kam es bereits am Samstag zu einem ähnlichen Vorfall im Salamander-Stadtpark. Einer 13-Jährigen war auf der Brücke über die B27 ein Mann begegnet, dessen Glied aus der Hose hing. Die Jugendliche erstattete später Anzeige gegen Unbekannt. Ob beide Fälle zusammenhängen, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.