STZ+STZ+Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
: Mehrere Baugebiete im Rems-Murr-Kreis infrage gestellt

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Bebauungspläne im Schnellverfahren für rechtswidrig. Das betrifft auch Pläne im Rems-Murr-Kreis – wie das Vorzeigeneubaugebiet in Weinstadt-Schnait.
Von
Luitgard Schaber
Rems Murr Kreis
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Im Neubaugebiet Furchgasse soll besonders ökologisch gebaut werden.

Gottfried Stoppel