Betrug in Berglen-Bretzenacker: Schockanruf in Berglen: Seniorin übergibt fünfstellige Geldsumme

Per Telefon meldete sich die Betrügerin bei der Seniorin (Symbolfoto).
dpa/Karl-Josef Hildenbrand- Seniorin in Berglen erhielt am Montag einen Schockanruf von falscher Ärztin.
- Betrügerin forderte Geld für angeblich lebenswichtiges Medikament der Tochter.
- Die Frau übergab gegen 21.15 Uhr Bargeld an einen etwa 30-jährigen Abholer.
- Täterbeschreibung: kurze braune Haare, amerikanischer Akzent; Schaden im unteren fünfstelligen Bereich.
- Polizei sucht Zeugen in Berglen-Bretzenacker und gibt Tipps gegen Schockanrufe.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine Seniorin aus Berglen (Rems-Murr-Kreis) ist am Montag Opfer eines Schockanrufs geworden. Nach Angaben der Polizei meldete sich gegen 18.45 Uhr eine unbekannte Frau, die sich als Ärztin ausgab.
Die Anruferin behauptete, die Tochter der Seniorin liege im Krankenhaus und benötige dringend ein lebenswichtiges Medikament. Dafür sei eine hohe Geldsumme nötig. Als die Seniorin erklärte, Bargeld zu Hause zu haben, vereinbarten die Betrüger eine Übergabe.
Gegen 21.15 Uhr erschien ein 30 Jahre alter Mann am vereinbarten Ort und nahm das Geld entgegen. Die Polizei beschreibt ihn als Mann mit kurzen braunen Haaren und amerikanischem Akzent. Der Schaden liegt im unteren fünfstelligen Bereich.
Polizei sucht Zeugen in Bretzenacker
Die Kriminalpolizei bittet Menschen, die am Montagabend im Bereich Berglen-Bretzenacker verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, um Hinweise unter der Telefonnummer 07361/5800.
So schützt man sich vor Schockanrufen
Die Polizei rät, bei verdächtigen Anrufen sofort aufzulegen und Angehörige unter einer bekannten Telefonnummer selbst zurückzurufen. Persönliche oder finanzielle Informationen sollten niemals am Telefon weitergegeben werden. Geld und Wertgegenstände dürften nicht an Unbekannte übergeben werden.
Wer einen verdächtigen Anruf erhält oder bereits Opfer geworden ist, soll sich umgehend unter der Notrufnummer 110 an die Polizei wenden. Innerhalb der Familie kann zudem ein Kennwort vereinbart werden, mit dem sich Angehörige am Telefon identifizieren können.
