Hitze im Rems-Murr-Kreis
: Kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen: Landratsamt verhängt Entnahmeverbot

Flüsse und Bäche führen so wenig Wasser wie lange nicht mehr. Das Landratsamt zieht drastische Konsequenzen – und die betreffen fast alle Bürger.
Von
Frank Rodenhausen
Rems-Murr-Kreis
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Viele Gewässer wie hier der Glaitenbach in Auenwald haben niedrige Pegelstände

Viele Gewässer wie hier der Glaitenbach in Auenwald haben niedrige Pegelstände.

Frank Rodenhausen
  • Rems-Murr-Kreis verbietet ab sofort Wasserentnahmen aus allen oberirdischen Gewässern.
  • Grund sind niedrige Pegel nach trockenem Winter und ausbleibendem Regen – Fische leiden.
  • Verbot gilt bis zum 30. September 2026 und umfasst auch Eimer, Gießkannen und Quellen.
  • Ausnahmen betreffen derzeit nur bestimmte genehmigte gewerbliche und landwirtschaftliche Entnahmen.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, weitere Maßnahmen sind möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Sommer ist kaum gestartet, doch die Folgen der aktuellen Hitzeperiode sind bereits deutlich sichtbar: Flüsse und Bäche im Rems-Murr-Kreis führen so wenig Wasser wie seit Langem nicht mehr. Um die ohnehin angeschlagenen Gewässer zu schützen, hat das Landratsamt jetzt ein weitreichendes Wasserentnahmeverbot für den Rems-Murr-Kreis erlassen.

Wie die Behörde mitteilt, sind die Wasserstände nach einem trockenen Winter und den ausbleibenden Niederschlägen auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken.

Gießkanne: ARCHIV - 04.08.2022, Sachsen, Leipzig: Eine Frau gießt ein Gemüsebeet in einem Kleingarten in Leipzig.  (zu dpa: «Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verhängt Wasserentnahmeverbot») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auch eine Gießkannenfüllung aus einem Bach ist verboten.

Hendrik Schmidt/dpa

Besonders kritisch sei die Lage für Fische und andere Wasserlebewesen. Steigende Wassertemperaturen und Sauerstoffmangel setzten ihnen zusätzlich zu. Jede weitere Wasserentnahme verschärfe die Situation.

Deshalb ist ab sofort die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis untersagt. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026 und umfasst jede Form der Wasserentnahme – selbst das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen ist nicht mehr erlaubt. Auch Wasser aus Quellen sowie aus Lauf- und Zierbrunnen, die in ein Gewässer münden, darf vorerst nicht entnommen werden.

Auf einen Blick: Das gilt jetzt

  • Verbot: Wasserentnahme aus allen Bächen, Flüssen und sonstigen oberirdischen Gewässern im Rems-Murr-Kreis.
  • Gilt auch für: Eimer, Gießkannen sowie Wasser aus Quellen und Lauf- oder Zierbrunnen, die in Gewässer münden.
  • Zeitraum: Bis 30. September 2026.
  • Ausnahmen: Derzeit nur für bestimmte genehmigte gewerbliche und landwirtschaftliche Wasserentnahmen.
  • Strafen: Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind möglich.
  • Grund: Anhaltende Trockenheit, sinkende Wasserstände und der Schutz von Fischen sowie anderen Wasserlebewesen.

Wer Wasser mit einer Pumpe entnehmen möchte, benötigt grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Doch selbst bestehende Genehmigungen werden durch die Allgemeinverfügung eingeschränkt, sofern sie keine besonderen Ausnahmen enthalten. Lediglich genehmigte Entnahmen für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke bleiben derzeit noch möglich.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Das Landratsamt macht deutlich, dass Verstöße kein Kavaliersdelikt sind. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, seien zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gewässer nicht ausgeschlossen.

Für die Natur zählt nun jeder Liter Wasser. Was für viele Menschen nach einer kleinen Einschränkung klingt, kann für Tiere und Pflanzen den entscheidenden Unterschied machen. Denn in den ausgetrockneten Bächen und Flüssen entscheidet jeder Zentimeter Wasserstand darüber, ob empfindliche Lebensräume den Sommer überstehen.

StZ Rems-Murr-Kreis
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