Kontrollen im Rems-Murr-Kreis
: Ohne Führerschein unterwegs – Warum schnelle E-Zweiräder rechtlich zum Risiko werden

Zwei Kontrollen im Rems-Murr-Kreis zeigen, wie schnell aus einem E-Scooter oder Pedelec ein Kraftfahrzeug wird – mit weitreichenden Folgen. Beide Fahrer müssen nun mit Strafverfahren rechnen.
Von
Frank Rodenhausen
Aspach/Backnang
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Polizei kontolliert E-Scooter

Bei der Kontrolle eines E-Scooter-Fahrers in Allmersbach am Weinberg fiel der Polizei etwas auf (Symbolbild).

Martin Gerten/dpa
  • Zwei Kontrollen im Rems-Murr-Kreis zeigten rechtliche Risiken bei schnellen E-Zweirädern.
  • In Aspach-Allmersbach fuhr ein E-Scooter rund 40 km/h – Fahrer ohne Führerschein und Versicherung.
  • Für E-Scooter gelten 20 km/h, Betriebserlaubnis und Haftpflicht; Führerschein ist nicht nötig.
  • In Backnang erwischte die Polizei einen Mann auf S-Pedelec, Vortest auf THC und Amphetamin positiv.
  • S-Pedelecs bis 45 km/h sind Kleinkrafträder – Führerschein, Versicherungskennzeichen und Helm sind Pflicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher E-Scooter oder ein E-Bike aussieht, kann rechtlich schnell zum Kraftfahrzeug werden – mit allen Konsequenzen. Das haben zwei Polizeikontrollen am Mittwochabend im Rems-Murr-Kreis deutlich gemacht, die jetzt im aktuellen Bericht des  Polizeipräsidiums Aalen auftauchen.

In Aspach-Allmersbach am Weinberg kontrollierten Beamte demnach gegen 20.30 Uhr in der Kelterstraße einen 19-Jährigen auf einem E-Scooter. Dabei stellte sich heraus, dass das Elektrokleinstfahrzeug statt der erlaubten Bauartgeschwindigkeit deutlich schneller fuhr und rund 40 Kilometer pro Stunde erreichen konnte. Damit gilt ein solches Fahrzeug nicht mehr als gewöhnlicher E-Scooter. Der junge Mann konnte weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch einen passenden Versicherungsschutz vorweisen.

Wann E-Scooter rechtlich keine E-Scooter mehr sind

Für zugelassene E-Scooter gilt in Deutschland grundsätzlich: Sie dürfen maximal 20 Stundenkilometer fahren, benötigen eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette. Ein Führerschein ist dagegen nicht erforderlich.

Wird ein Fahrzeug jedoch so verändert oder gebaut, dass es deutlich schneller fährt, greifen andere rechtliche Vorgaben – dann können Fahrerlaubnis und Versicherungspflicht bestehen. Das geht aus Informationen des Bundesministeriums für Verkehr hervor.

Ohne Führerschein, mit Drogen auf S-Pedelec unterwegs

Nur wenige Stunden nach dem E-Scooter in Aspach fiel einer Polizeistreife in der Backnanger Gartenstraße ein 49-Jähriger auf einem S-Pedelec auf – zunächst allerdings offenkundig aus anderen Gründen. Ein freiwilliger Vortest ergab laut Polizei Hinweise auf den Konsum von THC und Amphetamin.

Anders als herkömmliche Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h gelten S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h rechtlich als Kleinkrafträder. Deshalb sind unter anderem ein Führerschein der Klasse AM oder höher, ein Versicherungskennzeichen sowie ein Helm vorgeschrieben. Außerdem dürfen sie nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn benutzen.

Zudem besaß der Mann weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das bis zu 45 km/h schnelle Fahrzeug. Er musste eine Blutprobe abgeben und muss nun mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die beiden Kontrollen zeigen, dass elektrisch angetriebene Zweiräder rechtlich längst nicht alle gleich behandelt werden. Ob E-Scooter, Pedelec oder S-Pedelec: Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das schneller fährt als gesetzlich vorgesehen, sollte vor der ersten Fahrt prüfen, welche Vorschriften gelten. Andernfalls kann aus einer vermeintlich harmlosen Fahrt schnell ein Strafverfahren werden.

StZ Rems-Murr-Kreis
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