Prozess: sexuelle Belästigung in Backnang
: Zeugen widersprechen Vorwürfen des Angeklagten

Landgericht Stuttgart: Ein 33-jähriger Backnanger wird der sexuellen Belästigung beschuldigt – dieselben Vorwürfe erhebt er gegen die Opfer. Möglicherweise muss der Angeklagte längerfristig in einem Zentrum für Psychiatrie untergebracht werden.
Von
Henning Maak
Rems Murr Kreis
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Ein 33 Jahre alter Mann soll mehrere Frauen unter anderem in Backnang attackiert haben.

imago//Rolf Poss

Am zweiten Tag im Prozess gegen einen 33 Jahre alten Mann aus Backnang(Rems-Murr-Kreis), dem die Staatsanwaltschaft mehrfache sexuelle Belästigung und Körperverletzung vorwirft, sind Vorwürfe weitgehend entkräftet worden, die der Angeklagte seinerseits gegen seine Opfer erhoben hatte. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag seine Taten eingeräumt, dabei jedoch erklärt, dass auch die Geschädigten ihn sexuell belästigt und bestohlen hätten.

Ein 34-jähriger Krankenpfleger des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) Winnenden erklärte im Zeugenstand, der Angeklagte habe Anfang vergangenen Jahres täglich mehrfach ihn und andere Personen von hinten angefasst und sei dann mit der Hand den Körper bis zu den Hüften hinunter gefahren. Er habe auch über Haare und Hände gestrichen. „Es ging ihm stets um seine Bedürfnisbefriedigung, sein Verhalten war auf keine Weise zu ändern und Konsequenzen waren ihm egal“, erklärte der Pfleger. Eine 35-jährige ehemalige Mitpatientin erklärte, der Angeklagte habe ihr an die Brüste gefasst und gesagt, dass er sie liebe.

Gutachter hält Schilderungen für nicht glaubhaft

Beide verwiesen jedoch die Vorwürfe des Angeklagten entschieden zurück, sie hätten ihm Geld aus dem Portemonnaie genommen und ihn sexuell belästigt. Auch der Sachverständige Professor Hermann Ebel ließ durchblicken, dass er die Schilderungen des 33-Jährigen nicht für glaubhaft halte. „Es passt nicht zusammen, dass die Frauen sie für einen tollen Hecht halten sollen und dann bestehlen“, sagte der Gutachter. Auch die Richter ließen erkennen, dass sie die Geschichten des Angeklagten für Lügen hielten – vor allem, da einige Episoden in Freiheit gespielt haben sollten, während der 33-Jährige nachweislich in einer Klinik war.

Auch derzeit ist er vorläufig untergebracht – im ZfP Weissenau. Ob er dort längerfristig bleiben muss, soll in diesem Prozess vor der 17. Großen Strafkammer entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm weiterhin vor, einer anderen Bekannten im ZfP Winnenden auf der Dachterrasse von hinten an die Brüste und den Po gegriffen und sie geküsst zu haben. Einer anderen Frau sei es gelungen, den Angeklagten wegzustoßen, als er sie küssen wollte.

Auch Frauen in der Backnanger Fußgängerzone angegriffen

Zudem hat er laut Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres in der Fußgängerzone in Backnang eine junge Mutter, die mit ihrem Kinderwagen unterwegs war, mit den Händen zu Boden gestoßen. Eine Woche später verfolgte er eine andere Frau im Abstand von nur zwei Metern in der Backnanger Innenstadt. Als diese die Straßenseite wechseln wollte, sprang er sie an und riss ihr ein Büschel Haare aus.

Wiederum nur acht Tage später boxte er einer Frau in der Fußgängerzone von Backnang mit der Faust von hinten gegen das Schulterblatt. Der schwerste Vorfall ereignete sich Ende September: Hier schlug er in der Grabenstraße in Backnang einer Autofahrerin mit voller Wucht die Autotür zu, als diese gerade dabei war, in ihr Auto einzusteigen. Sie erlitt Verletzungen am Kopf und einem Bein.

Wann fällt das Urteil?

Aus Unterlagen des ZfP Weissenau, die verlesen wurden, ergab sich, dass der Angeklagte vermutlich unter Intelligenzminderung und Distanzlosigkeit leidet. Verteidiger Jens Rabe erklärte, sein Mandant habe oft die Vorstellung, dass die Dinge ausgeglichen seien, wenn es bei gegenseitigen Verletzungen eins zu eins stehe. Von daher ließen sich möglicherweise seine Belästigungsvorwürfe erklären. Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 9. Mai verkündet werden.

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