Urteil am Landgericht Stuttgart: Hohe Haftstrafe für Ehefrau wegen versuchten Mordes

Auch wegen gefährlicher Körperverletzung wurde die Backnangerin verurteilt.
dpa/Arne DedertEs wurde emotional im gut gefüllten Saal des Stuttgarter Landgerichts am letzten Tag des Prozesses wegen versuchten Mordes gegen eine 52-jährige Frau aus Backnang. Unter Tränen beteuerte die Angeklagte in ihrem letzten Wort, dass ihre Tat nur eine Art Notwehr gewesen sei und sie am liebsten alles rückgängig machen würde, wenn sie könnte. Als sie dann noch betonte, dass es ihr das Herz breche, dass ihre Kinder und Enkel in die Sache hineingezogen worden seien, platzte einem Familienmitglied der Kragen: Er reagiert mit einem lauten Zwischenruf, was ihm prompt eine scharfe Ermahnung der Vorsitzenden Richterin Monika Lamberti einbrachte.
Der Gefühlsausbruch hat keine Auswirkungen
Am Ende änderte auch dieser Gefühlsausbruch nichts mehr am Ergebnis: Die 1. Große Strafkammer verurteilte die zweifache Mutter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Staatsanwalt Christian Wanjelik hatte zuvor in seinem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, Verteidigerin Birgit Uhl hatte eine Strafe von fünf bis sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung für ausreichend erachtet.
„Leider hat es in dieser seit 30 Jahren bestehenden Ehe, die von Anfang an durch verbale und körperliche Auseinandersetzungen geprägt war, dieser Tat bedurft, um die Beziehung zu beenden“, bilanzierte die Vorsitzende Richterin bedauernd. Und sie machte klar, dass es die Angeklagte war, von der stets die Aggressionen ausgegangen seien. „Sie haben den anderen die Luft zum Atmen genommen“, sagte sie zu der 52-Jährigen, die während der Urteilsverkündung über weite Strecken demonstrativ eine Wand anstarrte.
Auch den Ehemann nahm die Vorsitzende Richterin mit in die Verantwortung: Er habe seine Frau fast zwei Jahre lang akustisch und mit einer Kamera im Haus überwacht, ihr Handy getrackt und einen Peilsender an ihrem Auto angebracht. „Und dies alles angeblich, um sich auf eine Trennung vorzubereiten, und weil er eine Eskalation befürchtete“, führte Richterin Lamberti weiter aus.
Zu einer solchen kam es nach Überzeugung des Gerichts Anfang Juni dieses Jahres, als die damals eineinhalb und viereinhalb Jahre alten Enkel nach längerer Zeit mal wieder bei den Großeltern in Backnang übernachteten. Nach dem Mittagessen habe der Viereinhalbjährige um einen süßen Nachtisch gebeten, den ihm der Großvater gab, und die Tüte anschließend wieder in eine Küchenschublade unten im Schrank räumte. Diesen Augenblick nutzte die Angeklagte nach Ansicht des Gerichts, um dem Mann mit einem Küchenmesser mit 16 Zentimetern Klingenlänge in den Hals zu stechen.
Ein zweiter Stich habe das linke Ohr verletzt, ehe der Mann seine Frau bei einem Gerangel dazu brachte, das Messer fallen zu lassen. Anschließend ergriff die Frau ein zweites Messer mit 22 Zentimetern Klingenlänge, um das es erneut ein Gerangel gab. Als beide zu Boden gingen und der Mann den Kopf seiner Frau zwischen seinen Beinen fixiert hatte, stach diese ihm mit der Scherbe einer Obstschale, die bei dem Gerangel zu Bruch gegangen war, in den Oberschenkel.
Nachbarn alarmieren die Polizei
Dem Mann gelang es in der Folge, die Frau an den weinenden Kindern vorbei durch den Flur vor die Haustür zu bringen und ihr auch das zweite Messer abzunehmen. Durch den Lärm aufgeschreckte Nachbarn alarmierten die Polizei. Der Mann erlitt Schnittverletzungen am Hals und den Händen, die erstere war nach Ansicht des Gerichts potenziell lebensgefährlich. „Unter den psychischen Folgen leiden der Mann und das ältere Enkelkind bis heute“, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht hielt die Schilderung des Mannes für glaubhaft, er habe diese mit Gefühlen unterfüttert und auch ihn belastende Umstände wie die Überwachung eingeräumt. Zudem ließen sich seine Verletzungen und die Lage der aufgefundenen Messer mit seiner Erklärung in Einklang bringen. Der Aussage der Frau, sie habe ihren Mann nur gestupst, um ihm einen Denkzettel zu verpassen, schenkte die Kammer keinen Glauben. „Mit einem Messer stupst man nicht - erst recht nicht, wenn einem der andere den Rücken zudreht“, betonte Lamberti.
Die Angeklagte habe bei ihrer Tat eine tödliche Verletzung ihres Mannes in Kauf genommen und habe heimtückisch gehandelt, da das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Daher sei sie wegen versuchten Mordes zu verurteilen gewesen.