Urteil am Landgericht Stuttgart: Hohe Haftstrafen für bewaffneten Drogenhandel

Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten muss der Hauptangeklagte verbüßen.
dpa/Patrick LuxFür bewaffneten Handel mit Marihuana und Kokain im Rems-Murr-Kreis in 13 Fällen, Verstoßes gegen Waffengesetze, Körperverletzung und Sachbeschädigung hat das Landgericht Stuttgart einen 22-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Ein mitangeklagter 20-Jähriger muss wegen dreifachen bewaffneten Drogenhandels für drei Jahre in Haft, ein 18-Jähriger, der nur wegen Beihilfe angeklagt gewesen war, wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Pfefferspray, Schlagring, Schreckschusspistole
Mit dem Urteil blieb die 4. Große Strafkammer genau in der Mitte der Strafkorridore, auf die sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Woche zuvor verständigt hatten. Nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse des Trios, die der Prozessverständigung zugrunde lagen, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 22-jährige Hauptangeklagte zwischen März 2023 und Januar 2024 bei einem Kontaktmann, den er von früher schon kannte, insgesamt 14 Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Kokain gekauft und später gewinnbringend weiterverkauft hat. Bei den Geschäften führte er jeweils Waffen mit sich, wahlweise Pfefferspray, einen Schlagring oder eine Schreckschusspistole. Die Käufe wurden in Schorndorf und auf einem Parkplatz in Waiblingen abgewickelt.
Der Angeklagte wog und streckte die Drogen, die dann in Bunkern versteckt wurden. Den Verkauf des Kokains übernahm er selbst, beim Marihuana setzte er sogenannte Läufer ein, unter anderem den 18-jährigen Mitangeklagten. Im August 2023 stieg der 20-Jährige mit ein, um das Geschäft auf größere Füße zu stellen. Er hatte eingeräumt, sich an den Taten beteiligt zu haben, um an Geld und Drogen für seinen eigenen Konsum zu kommen. Der 18-Jährige hatte über seinen Anwalt gestanden, dass er den 22-Jährigen unterstützt habe, indem er ihm versprochen hatte, ihm beim Absatz der Drogen zu helfen. Er muss im Rahmen seiner Bewährung 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, sofern er nicht eine Ausbildung beginnt oder eine Vollzeitarbeitsstelle annimmt.
Der 22-Jährige wurde zudem auch wegen zweier Verstöße gegen das Waffenrecht verurteilt: Zum einen führte er in Ulm eine halbautomatische Kurzwaffe bei sich. Zum anderen hatte er auf einer Autofahrt zwischen Schorndorf und Göppingen eine Maschinenpistole dabei.
Der Hauptangeklagte wurde auch noch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Er war in der Nacht zum 22. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in Schelklingen in Streit mit seiner damaligen Freundin geraten. Aus Angst, dass diese die Drogengeschäfte bei der Polizei verrät, warf er zunächst das Handy der Frau gegen die Wand. Als diese ihm dann das Ende ihrer Beziehung erklärte und gehen wollte, würgte er sie und schleuderte sie herum, sodass ihr Kopf auf dem Boden aufschlug. Die Frau erlitt dabei eine geschwollene Hand, Würgemale am Hals und Schmerzen.
Bereits im Visier der Polizei
Die Aussage der Ex-Freundin war es auch, die die Ermittler auf die Spur des Drogenhandels der drei Angeklagten gebracht hatte. Die beiden 22 und 20 Jahre alten Angeklagten waren jedoch schon zuvor im Visier der Polizei. Es bestand der Verdacht, dass sie zu der Gruppierung aus dem Raum Göppingen/Zuffenhausen/Schorndorf gehören, die sich seit einiger Zeit mit einer rivalisierenden Gruppierung aus dem Raum Esslingen/Stuttgart/Plochingen Auseinandersetzungen liefert, bei der regelmäßig Schusswaffen zum Einsatz kommen.