Urteil Landgericht Stuttgart: Schüsse in Schorndorf: Angeklagter wieder auf freiem Fuß

Nach mehrmonatiger Verhandlung kommt der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon.
IMAGO/Arnulf HettrichEs war ein Ereignis, das im beschaulichen Schorndorf-Weiler für helle Aufregung gesorgt hatte. Am 23. Oktober vergangenen Jahres gegen 21.40 Uhr wurden die Bewohner der Liebermannstraße in Schorndorf-Weiler durch Schüsse aufgeschreckt. Nach den Ermittlungen der Polizei waren diese auf Höhe der Hausnummern 37 bis 47 aus einer Maschinenpistole tschechischer Herkunft von einem Mercedes S 500 aus abgegeben worden.
Schnell wurden Vermutungen laut, dass es sich um eine weitere Auseinandersetzung zwischen einer gewaltbereiten Gruppierung aus dem Raum Göppingen/Zuffenhausen/Schorndorf und einer Gruppierung aus dem Raum Esslingen handelt, die sich seit dem Jahr 2022 unter Einsatz von Schusswaffen bekämpfen. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Schütze auf einen schwarzen Hyundai gestoßen war, dessen Fahrer eine Pistole bei sich trug.
Insgesamt konnten die Kriminaltechniker 15 Schüsse rekonstruieren
Nach der Rekonstruktion der Kriminaltechniker waren zunächst aus etwa 20 Metern Entfernung Schüsse auf den Mercedes abgegeben worden, eine Kugel traf die Motorhaube, eine weitere den Außenspiegel. Aus dem Mercedes waren kurz darauf elf Schüsse aus der Maschinenpistole abgefeuert worden. Insgesamt konnten die Kriminaltechniker 15 Schüsse im Wohngebiet rekonstruieren: Zwei Projektile steckten in Autos, eines in einem Verkehrsschild, mehrere in Bäume, eines durchschlug ein Fenster im ersten Stock, und eines steckte in einer Dachverkleidung.
Nach umfangreichen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 21-Jährigen aus Uhingen erhoben, seit Mitte April musste sich dieser wegen versuchten Totschlags vor der 2. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn für den Fahrer des Mercedes und Maschinenpistolenschützen, der der gewaltbereiten Gruppierung aus dem Raum Göppingen/Zuffenhausen/Schorndorf zuzurechnen ist.
Nach acht Verhandlungstagen sprach ihn die 2. Große Strafkammer jedoch von diesem Vorwurf frei und verurteilte ihn lediglich zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe wegen verbotenen Waffenbesitzes sowie 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten Beamten ein Butterflymesser bei dem 21-Jährigen gefunden. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag von Verteidigerin Margarete Haimayer. Die Staatsanwaltschaft hatte im Schlussplädoyer eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags beantragt und war von der Täterschaft des 21-Jährigen überzeugt gewesen.
21-Jähriger taucht beim Polizeirevier Schorndorf auf
Der junge Mann war ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, da er rund eine halbe Stunde nach den Schüssen beim Polizeirevier Schorndorf aufgetaucht war und berichtet hatte, dass auf ihn geschossen worden sei. Den Beamten war merkwürdig vorgekommen, dass er auf dem Heimweg von Schwäbisch Gmünd nach Uhingen gewesen sein will, dabei jedoch von seinem Navi über Schorndorf-Weiler geleitet worden sei. Im Laufe der Nacht war er festgenommen worden, nunmehr ist er wieder auf freiem Fuß.