STZ+STZ+VGH-Urteil zu Einrichtung in Korb
: Tierkrematorium darf in Betrieb gehen

Die umstrittene Tierverbrennungsanlage in Korb darf in Betrieb genommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat keine Bedenken an einer vorläufigen immissionsrechtlichen Genehmigung.
Von
Frank Rodenhausen
Rems Murr Kreis
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Walter Rupff darf zur würdevollen Bestattung von Kleintieren sein Krematorium in Korb zumindest vorläufig in Betrieb nehmen.

Gottfried Stoppel