STZ+STZ+Weissacher vor dem Landgericht
: Gefährlich für die Allgemeinheit: Angeklagter muss langfristig in Psychiatrie

Das Landgericht ordnet die Unterbringung eines 45-Jährigen an, da er als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Unter anderem hat er auf seinen Nachbarn eingeprügelt.
Von
Henning Maak
Rems Murr Kreis
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Der unter einer schizo-affektiven Psychose leidende Angeklagte hatte mit einem Bambusstock auf seinen Nachbarn eingeschlagen und diesen schwer verletzt (Symbolfoto).

imago/Depositphotos