STZ+STZ+Beleuchtungsverbot in Stuttgart
: Bleiben Schlösser, Grabkapelle und Co. nun nachts dunkel?

Ab 1. April dürfen Gebäude ganztägig – und damit auch nachts – nicht mehr beleuchtet werden. Doch gilt das Naturschutzgesetz auch an markanten Stuttgarter Bauwerken?
Von
Julia Bosch
Stuttgart
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Blick aufs Neue Schloss bei Nacht – inklusive Riesenrad: Muss diese Beleuchtung nun nachts abgeschaltet werden?

Lichtgut/Achim Zweygarth