Eisige Temperaturen in Stuttgart
: Trotz Verbots – Menschen wagen sich auf die zugefrorenen Seen

Nach einigen Frosttagen bilden sich auf Stuttgarts Seen Eisflächen – trotz Verbots wagen sich immer wieder Menschen aufs Eis.
Von
Julia Hawener
Stuttgart
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  • Der Eckensee ist zugefroren und zahlreiche Menschen wagten an Silvester ein paar Schritte auf der Eisfläche – trotz Verbots.

    Andreas Rosar/Fotoagentur-Stuttgart
  • Das Betreten sämtlicher Seen in Stuttgart ist verboten.

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  • Eine Überprüfung der Eisstärke und Tragfähigkeit findet laut der Stadt aktuell nicht statt.

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  • Wer sich trotz des Verbots auf die Eisflächen wagt, riskiert im schlimmsten Fall einen Einbruch.

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  • Nach einigen Frosttagen hat sich auch auf dem Riedsee eine Eisschicht gebildet.

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  • Doch kein öffentliches Gewässer in Stuttgart ist zum Eislaufen freigegeben.

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  • Blick auf den Max-Eyth-See.

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  • Am Neckarhafen ist das Gewässer nur mit einer dünnen Eisschicht überzogen.

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Still und starr liegen die Seen derzeit in Stuttgart: Anhaltende Minustemperaturen haben in den vergangenen Tagen dazu geführt, dass eine Eisschicht die Wasserflächen zahlreicher Seen bedeckt. Beim Spaziergang mag das den einen oder anderen dazu verleiten, die Eisfläche zu betreten. Erlaubt ist das allerdings nicht.

Auch der See am Café Nil ist von einer Eisschicht bedeckt.

Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttgart

Auf sämtlichen Seen im Stadtgebiet Stuttgart ist das Betreten sowie Eislaufen per Polizeiverordnung grundsätzlich untersagt. Unabhängig von Witterung, Temperaturen oder der scheinbaren Stärke der Eisschicht. „In Stuttgart ist derzeit kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben, es erfolgt aktuell auch keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen“, heißt es in einer Erklärung der Stadt.

Betreten gefrorener Gewässer sei „lebensgefährlich“

Die Stadt Stuttgart appelliert daher an Erwachsene und Eltern, insbesondere Kinder und Jugendliche auf die erheblichen Risiken hinzuweisen. Das Betreten gefrorener Gewässer sei „lebensgefährlich“.

Wer sich trotz des Verbots auf die Eisflächen wagt, riskiert im schlimmsten Fall einen Einbruch. Lebensbedrohliche Unterkühlung oder Ertrinken können die Folgen sein. Kommt es zu einem Rettungseinsatz, muss der Betroffene die Kosten hierfür selbst tragen.

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