Hygiene-Debatte in Bädern
: Stuttgart bleibt bei Regeln zur Badebekleidung

In manchen baden-württembergischen Städten sind Burkinis oder Schlabberhosen jetzt verboten – aus hygienischen Gründen, heißt es. Wie Stuttgart es handhabt.
Von
Sascha Maier
Stuttgart
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In Stuttgarts Bädern bleibt der Burkini als Badebekleidung weiterhin gestattet. (Symbolbild)

dpa

Das Durchsetzen einer neuen Badeverordnung in Lörrach und anderen Städten im Bereich des Dreiländerecks in Baden-Württemberg erhitzt aktuell die Gemüter. Dort gelten nämlich strenge Regeln in Sachen Badebekleidung, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Burkinis, das Tragen von Shorts unter Badehosen, Schwimmkleidung, die über Knie und Ellbogen geht oder auch schlabbrige Badehosen mit Taschen sind dort nicht länger gestattet, wie auch Plakate des Badeverbunds Dreiländereck zeigen. Die Entscheidung wird mit hygienischen Überlegungen begründet.

In Stuttgart ist die Palette der erlaubten Bademode breiter – und so soll es auch bleiben. „Aktuell gibt es für uns keine Veranlassung, die bestehenden Regeln anzupassen“, sagt Jens Böhm, Sprecher der Stuttgarter Bäderbetriebe. Dabei gelten einige Regeln, die in Lörrach aktuell für Diskussionen sorgen, in Stuttgart ohnehin schon.

Burkinis in Stuttgart erlaubt

In den Verhaltensregeln der Stuttgarter Bäder, die die Kleiderordnung in den Badeanstalten vorschreiben, heißt es: „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist aus hygienischen Gründen nur in geeigneter und üblicher Badekleidung ohne Taschen und ohne zusätzliche Unterwäsche gestattet.“ Weiter müssen Babys und Kleinkinder demnach im Wasser Aqua-Windeln tragen. Ausnahmen würden während des FFK-Schwimmens für die dafür ausgewiesenen Becken gelten.

Burkinis sind dagegen grundsätzlich erlaubt. „Zur geeigneten, üblichen Badekleidung zählen wir inzwischen auch Burkinis, da diese aus dem gleichen Material wie Badeanzüge, Bikinis, oder Badehosen gemacht wurden“, sagt Böhm.

Kritik von den Grünen

Betrachtet man einige der Reaktionen auf die verschärften Regeln in Lörrach, spart sich Stuttgart mit seinem Weg, zunächst nichts zu verkomplizieren, möglicherweise Debatten. So kritisierten etwa die Grünen laut „Bild“ die neue Praxis: „Die jetzige Regelung grenzt aus und diskriminiert Frauen, die aus Glaubensgründen Ganzkörperbadeanzüge tragen wollen.“ Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), findet die neuen Regeln dagegen gut: „Ein starkes Signal für die sexuelle Selbstbestimmung und individuelle Freiheit von Frauen.“ Überdurchschnittlich viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Bädern würden von „ausländischen Tätern begangen“, schrieb er auf der Plattform X.

Auf Ungemach stießen die neuen Baderegeln auch bei einigen Badegästen. Wie der „Schwarzwälder Bote“ berichtete, erlebte eine Mutter und ihre beiden Kindern im Parkschwimmbad in Lörrach folgende Szene: Nachdem sie durch ein „Badeshorts verboten“-Schild darauf aufmerksam gemacht worden waren, nicht die richtige Badekleidung dabeizuhaben, fiel der Badespaß an einem sonnigen Sommertag buchstäblich ins Wasser. Auch die Anschaffung von erlaubten Badehosen, die in dem Bad erworben werden können, sei nicht möglich gewesen: Badehosen ausverkauft, habe es geheißen. Eine Ausnahme sei für die Familie nicht gemacht worden.

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