Knuddels-Prozess in Stuttgart
: „Wollte nicht als Memme dastehen“ – Angeklagte äußern sich zu Tatvorwürfen

Vor dem Landgericht stehen vier Männer, die sich im Netz als Mädchen ausgegeben und ihre Opfer ausgeraubt sowie schwer misshandelt haben sollen. Nun haben sich drei Angeklagte geäußert.
Von
Sara Braig
Stuttgart
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Die beiden Männer, die auf diesem Foto verpixelt sind und sich hinter dem Ordner verstecken, haben sich am Dienstag über ihre Anwälte zu den Taten geäußert.

dpa/Bernd Weißbrod

Sie sollen sich auf der Internetplattform Knuddels als junge Frauen ausgegeben haben, um dann Männer in die Falle zu locken, sie schwer zu misshandeln und auszurauben. Insgesamt 15 Taten werden einer Bande von vier jungen Männern im Alter von 19 und 20 Jahren zur Last gelegt. Angeklagt sind sie unter anderem wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und besonders schwerer räuberischer Erpressung. An diesem Dienstag ist der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart fortgesetzt worden.

Einer der Beschuldigten äußerte sich weiter zu den ihm vorgeworfenen Taten. Beim vorangegangenen Verhandlungstag gab der 20-Jährige an, nach einer besonders schweren Tat unter Schock gestanden zu sein. Die Angeklagten seien damals unter anderem mit einer Pfefferspraypistole und Teleskopschlagstöcken bewaffnet gewesen und hätten dem Opfer eine stark blutende Kopfverletzung zugefügt. Im Nachhinein sei ihnen bewusst geworden, dass diese Tat „zu viel“, also zu brutal, war.

Der 20-jährige Tatverdächtige schilderte weiter, dass der 19-Jährige ihn nach jener Tat mehrmals kontaktiert und ihn gefragt habe, ob er noch bei weiteren Taten dabei sein wolle. Dem Beschuldigten fiel es nach eigenen Angabe schwer, „Nein“ zu sagen bei Menschen, die er noch nicht so lange kenne. Außerdem habe er „nicht als Memme dastehen“ wollen, also habe er wieder zugesagt. Allerdings mit der Bedingung, keine Gewalt mehr anzuwenden.

Die dritte ihm zur Last gelegte Tat fand schließlich am 10. Juni 2025 in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Südheimer Platz in Stuttgart statt. Der Tatplan habe so ausgesehen, dass dem Geschädigten eine Adresse geschickt wurde. Dort solle er sich angeblich mit einem minderjährigen Mädchen treffen. Drei der Tatverdächtigen hätten ihn aber davor abgefangen, um mit ihm zu einer entlegeneren Wendeplatte zu gehen.

Keine Gewaltanwendung, um Wertgegenstände des Opfers zu bekommen

Dort hätten sie dann die Tasche des Opfers durchsucht und ihm Wertgegenstände wie den Geldbeutel, ein Handy und ein Tablet abgenommen. Der Geschädigte habe laut Aussage des Angeklagten„gereizt“ reagiert, sei laut und fast handgreiflich geworden. Der 20-Jährige habe ihm aber befohlen, damit aufzuhören, denn er wolle keine Gewalt anwenden.

Mit der gestohlenen EC-Karte sei einer der Beschuldigten zu einer Bankfiliale gegangen, um dort Geld abzuheben. Nach Aussagen des Angeklagten sei dies die einzige Tat gewesen, bei der er entlohnt wurde. Die Tatverdächtigen hätten das Opfer auch nach der PIN für das Handy gefragt unter dem Vorwand, Apps wie Knuddels zu sperren und zu löschen, in Wirklichkeit sei es ihnen darum gegangen, das Handy später zu verkaufen. Der Versuch, das Mobiltelefon zurückzusetzen, scheiterte, auch wegen einer Sicherheitsprüfung des Betriebssystems. Der Angeklagte gab an, er sei früher nach Hause gegangen als die anderen.

Der Beschuldigte sagte, dass es ihm bei dieser Tat darum gegangen sei, dem Geschädigten „eine Lektion zu erteilen“, ohne ihm dabei Gewalt anzutun. Neben dem finanziellen, nannte er bei der letzten Verhandlung vor allem „moralische Aspekte“ als Motive für seine mutmaßlichen Taten. Er sei davon ausgegangen, dass es sich bei den Opfern um Pädophile handele. Der Vorsitzende Richter hatte beim Prozessauftakt betont, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Geschädigten pädophil seien.

Neben dem 20-Jährigen äußerten sich auch zwei weitere Tatverdächtige zu den Vorwürfen. Sie ließen über ihre Verteidiger Einlassungen zur Sache vorlesen.

Angeklagte bereuen ihre Taten

Bei einem 19-jährigen Beschuldigten sei durch soziale Medien der Wunsch gereift, Pädophile zu bestrafen. Außerdem ging es ihm darum, sich an den Taten zu bereichern und dafür Respekt zu erlangen. Der Angeklagte sei bereit, Wiedergutmachung zu leisten. Viele der ihm vorgeworfenen Taten räume er „in vollem Umfang ein“. Generell habe niemand gewollt, dass ein Mensch sterbe. Nach der brutalen Tat mit der stark blutenden Wunde am Kopf hätten sich die Angeklagten dazu entschieden, keine Gewalt mehr anzuwenden, sondern auf Bedrohung und Einschüchterung zu setzen. „Was ich getan habe, bereue ich sehr“, las sein Verteidiger aus der gemeinsamen Erklärung vor. Für den Beschuldigten sei die Festnahme „eine Befreiung“ gewesen, die Taten hätten ihn psychisch sehr belastet.

Auch ein weiterer 19-jähriger Angeklagter äußerte sich über seinen Anwalt zu den Vorwürfen. Er räumte viele Taten „in vollem Umfang ein“. Ihm sei es ebenfalls darum gegangen, sich an den Geschädigten zu bereichern und Beute zu machen. „Ich bereue diese Taten zutiefst und werde die Geschädigten um Verzeihung bitten“, ließ der Beschuldigte über seinen Verteidiger verlauten.

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