Ladendiebe im Vergleich
: Bei neun Euro Beute in Haft, bei 13 Euro dagegen frei – woran liegt das?

In Stuttgart häufen sich derzeit die Fälle mit Ladendieben, die gewalttätig Widerstand leisten. Die Konsequenzen scheinen recht unterschiedlich.
Von
Wolf-Dieter Obst
Stuttgart
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Ein Mann trägt Handschellen nach seiner Festnahme durch die Polizei. +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Tatverdächtiger trägt nach seiner Festnahme Handschellen. Wird aber auch Haftbefehl beantragt?

picture alliance/dpa
  • In Stuttgart häufen sich Ladendiebstähle, bei denen Täter gewaltsam Widerstand leisten.
  • Bad Cannstatt: 19-Jähriger mit neun Euro Beute, Haftbefehl wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.
  • Am Vortag floh ein 27-Jähriger mit Schmuckarmband für 1500 Euro, Messer gefunden, vor Haftrichter.
  • Ein 25-Jähriger aß Beute von 13 Euro sofort auf – kein Raub, nur Widerstand, wieder frei.
  • Staatsanwaltschaft: Haft hängt vom Einzelfall ab, inkl. Haftgründen, Vorgeschichte und Verhältnismäßigkeit.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der junge Mann wehrt sich heftig, und der 43-jährige Ladendetektiv hat alle Hände voll zu tun. Er steckt Schläge ein, wird zu Boden geworfen, liefert sich dennoch mit dem Tatverdächtigen einen heftigen Ringkampf – und siegt am Ende. Polizeibeamte nehmen den 19-Jährigen fest. Er hat in dem Lebensmittelmarkt an der Badstraße in Bad Cannstatt mehrere Waren im Wert von etwa neun Euro stehlen wollen. In Stuttgart häufen sich die Fälle von Ladendiebstählen, die mit rabiaten Tatverdächtigen zu Raubdelikten ausarten. Die Konsequenzen sind indes unterschiedlich.

Bei diesem Vorfall, der sich bereits am Mittwoch gegen 11.40 Uhr abspielte, hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt, und der wurde tags darauf von einem zuständigen Richter des Amtsgerichts auch erlassen. Offenkundig wurde bei dem jungen Mann aus Flüchtlingskreisen der Haftgrund Fluchtgefahr beziehungsweise Verdunkelungsgefahr für gegeben erachtet. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll der 19-Jährige die Waren in seinen Rucksack gepackt und dann versucht haben, das Geschäft durch den Kassenbereich ohne Bezahlung zu verlassen. Als der 43-jährige Detektiv ihn ansprach, versuchte der tatverdächtige Dieb nach draußen zu flüchten. Der Ladendetektiv hielt ihn trotz heftiger Gegenwehr fest. „Der Betroffene erlitt dabei leichte Verletzungen“, sagt Polizeisprecherin Judith Roth.

Mit Schmuckarmband auf und davon

Erst am Tag zuvor hatte sich, ebenfalls in Bad Cannstatt, ein 27-jähriger mutmaßlicher Ladendieb eine Auseinandersetzung mit einem 40-jährigen Verkäufer eines Geschäfts an der König-Karl-Straße geliefert. Er war mit einem Schmuckarmband im Wert von 1500 Euro aus dem Laden geflüchtet. Dabei wurde er nicht nur vom Verkäufer verfolgt, sondern auch von einer 29-jährigen Zeugin, die den Flüchtenden zu Fall bringen konnte. Was wohl nicht ungefährlich war: Polizeibeamte stellten bei der Durchsuchung des Verdächtigen neben dem teuren Beutestück ein Messer sicher. Auch der 27-Jährige landete vor dem Haftrichter.

Doch ähnliche Abläufe und Verhaltensweisen führen nicht immer in eine Justizvollzugsanstalt. Eine Woche zuvor etwa ging ein 25-Jähriger aus Osteuropa ins Netz, der in einer Tankstelle an der Aldinger Straße in Mühlhausen Lebensmittel im Wert von etwa 13 Euro gestohlen und auch gleich konsumiert hatte. Dabei leistete er erheblichen Widerstand gegen zwei Polizeibeamte, die ihn am Tatort festnehmen wollten. Die beiden erlitten leichte Verletzungen. Und doch: Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen habe man den Beschuldigten „wieder auf freien Fuß“ gesetzt.

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Dieb mit Spielzeugpistole in der Bauchtasche

Ähnlich kamen an jenen Tagen ein 40-Jähriger, der in der Hackstraße im Stuttgarter Osten Lebensmittel eingesteckt hatte, und ein 41-Jähriger, der in der Marktstraße in der Innenstadt Kleidung für 450 Euro mitgehen ließ, davon. Trotz Aggressivität. Trotz Spielzeugpistole in der Bauchtasche. Der Haftbefehl gegen eine 21-jährige Frau, die am 1. Oktober in einem Lebensmittelgeschäft an der Sophienstraße zugeschlagen und anschließend einem unbeteiligten Passanten das T-Shirt zerrissen hatte, wurde „gegen geeignete Auflagen“ außer Vollzug gesetzt.

Ungleichbehandlung? Ungerechtigkeit? „Es kommt eben immer auf den Einzelfall an“, sagt die Stuttgarter Staatsanwaltssprecherin Stefanie Ruben. Auch wenn die Taten auf den ersten Blick anscheinend vergleichbar seien – es gehe neben den Haftgründen Flucht- und Verdunkelungsgefahr auch um die strafrechtliche Vorgeschichte des Beschuldigten, die konkreten Lebensumstände sowie die Verhältnismäßigkeit zu der Schwere der jeweiligen Straftat.

Und manchmal ist der räuberische Diebstahl, den etwa der 25-Jährige in Mühlhausen begangen haben könnte, als er zwei Polizisten durch seinen Widerstand verletzte, womöglich gar keiner. Zur Erinnerung: Ein räuberischer Diebstahl ist ein Verbrechen, das allgemein mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Dieb mit Gewalt oder Drohung seine sogenannte „Beuteerhaltungsabsicht“ durchsetzt. Aus Diebstahl wird Raub.

Doch in diesem Fall war die 13-Euro-Beute gar nicht mehr vorhanden. Der Täter konnte sie gar nicht erhalten. Er hatte sie ja an Ort und Stelle aufgegessen. So bleibt „nur“ noch der – strafrechtlich weniger wiegende – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Und da könnte dem Täter, sofern es keine einschlägige Vorgeschichte gibt, womöglich nur noch eine Geldstrafe drohen.