Messerangriff bei EM-Public Viewing
: Prozess in Stuttgart – Hass auf Türken als mögliches Tatmotiv

Am Landgericht Stuttgart hat der Prozess begonnen gegen den 25-Jährigen, der im Juni beim Public Viewing der Fußball-EM sechs Menschen mit einem Messer angegriffen haben soll. Der Angeklagte hat erklärt, sich nicht äußern zu wollen.
Von
Petra Mostbacher-Dix
Stuttgart
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Der Angeklagt wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht.

Lichtgut/Julian Rettig

Seit Donnerstag steht er wegen versuchten Mordes in sechs Fällen vor dem Stuttgarter Landgericht. Die Rede ist von einem 25-Jährigen, der in der Fanzone am Schlossplatz der baden-württembergischen Landeshauptstadt während der Partie Tschechien gegen die Türkei sechs Zuschauer mit einem Klappmesser attackiert haben soll. Vier davon wurden verletzt, einer so schwer, dass er teilweise in Lebensgefahr schwebte.

Beim Prozessauftakt indes stand wie üblich die Anklageschrift im Fokus, die die Staatsanwältin vorlas. Demnach ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass den mutmaßlichen Angreifer als Tatmotiv Hass auf Türken angetrieben habe. Die Angegriffenen seien aufgrund ihrer Kleidung, also Shirts, Schals und zum Teil auch Fahnen, als Fans des türkischen Teams erkennbar gewesen. Diese waren indes nicht alle türkische Staatsangehörige. Doch der Täter habe sich vorgenommen, „möglichst viele Türken im Laufe des Abends zu töten“, so die Staatsanwältin. Er habe die Opfer entsprechend „gezielt ausgewählt“, teilweise auch in der Menschenmenge verfolgt.

Tumult über Videoüberwachung bemerkt

Kurz vor Ende der Gruppenpartie, um 22:42 Uhr, soll der Syrer, der zuletzt in Besigheim gemeldet war, unvermittelt und von hinten auf das erste Opfer eingestochen haben. Der 38-Jährige, der das Trikot der türkischen Nationalmannschaft trug, wurde schwer verletzt, verlor viel Blut. Ein 37-Jähriger daneben versuchte den Beschuldigten wegzuziehen – und wurde selbst attackiert. Er hatte Glück und konnte dem Messer ausweichen. Hernach soll der Täter drei Männern im Alter von 60, 21 und 19 Jahren Stiche und Schnitte im Oberkörperbereich zugefügt und einen 30-Jährigen verfolgt haben. Er bekam ihn aber nicht zu fassen.

Schließlich soll er – das Messer noch in der rechten Hand – von Sicherheitsleuten des Veranstalters und zwei Polizisten, die privat in der Fanzone vor dem Neuen Schloss waren, überwältigt worden sein. Sie hielten ihn in Schach, bis Polizisten im Dienst vor Ort waren. Das war schon nach wenigen Minuten der Fall. Die Beamten hatten dank Videoüberwachung einen Tumult an der vorderen Leinwand bei der Jubiläumssäule bemerkt. Die befand sich in einem abgesperrten Bereich. An allen Eingängen gab es Kontrollen, über deren Strenge sich so mancher Fan bei der Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart beschwert hatte. Wie gelang es also dem Angeklagten, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, ein Messer in diesen abgetrennten Teil des Schlossplatzes zu schmuggeln?

Das muss während des Prozesses geklärt werden. Für diesen sind zunächst weitere sechs Tage angesetzt bis einschließlich 5. Februar 2025. Der Angeklagte hat am 7. Januar 2025 die Gelegenheit, sich einzulassen. Er saß am Auftakttag zumindest äußerlich emotionslos neben seinem – arabisch sprechenden – Dolmetscher. Der Vorsitzenden Richterin erklärte er, nachdem die Anklage verkündet worden war, dass er sich nicht äußern wolle. Worauf diese ruhig entgegnete: „Das können Sie sich ja noch überlegen.“ Insgesamt rund 20 Zeuginnen und Zeugen sollen während des Verfahrens zu Wort kommen. Am 22. Januar 2025 sollen alle sechs Geschädigten angehört werden. Die vier Verletzten treten als Nebenkläger auf.

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