Paket im Hafen Stuttgart gestoppt
: Zoll stellt gefälschte Ware sicher

Ein 40 Jahre alter Mann soll unter anderem Turnschuhe und T-Shirts für einen Bruchteil des eigentlichen Werts in der Türkei bestellt haben. Ihm droht nun, dass die Markeninhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
Von
Sebastian Steegmüller
Stuttgart
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Einer von fünf Markeninhaber hat sich bereits gemeldet und bestätigt, dass es sich um gefälschte Ware handelt.

Hauptzollamt Stuttgart

Ein Postpaket voller Kleidung und Schuhen aus der Türkei haben Beamte des Zollamts im Hafen Stuttgart bereits vergangene Woche gestoppt. Wie Zoll-Sprecher Matthias Krebs am Donnerstag mitteilte, hatte ein 40 Jahre alter Mann sich insgesamt über 20 Jacken, Hosen und T-Shirts verschiedener Marken zusenden lassen. Bei der Kontrolle der Sendung ergab sich für die Zöllner der Verdacht, dass es sich nicht um teure Markenprodukte mit einem Gesamtwert von rund 2000 Euro handeln könnte, sondern viel eher um Fälschungen. Diesen Verdacht erhärtet die Aussage des Empfängers des Pakets, der angab, lediglich einen zweistelligen Betrag für alle Produkte bezahlt zu haben.

Zöllner überprüfen die sichergestellten Waren.

Foto: Hauptzollamt Stuttgart

Die Produkte von fünf vermeintlichen Herstellern wurden sichergestellt die entsprechenden Markenrechtsinhaber wie Nike und Adidas über die Einfuhr der Waren informiert. Einer von ihnen bestätigte bereits, dass es sich bei den Schuhen und Trainingsanzügen, die seine Marke betreffen, um Fälschungen handelt. „Damit droht dem Empfänger der Sendung zum einen die Vernichtung der gefälschten Waren, zum anderen muss er damit rechnen, dass die Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen“, erläutert Matthias Krebs, der betont, dass das Hauptzollamt Stuttgart im vergangenen Jahr 3900 gefälschte Produkte sichergestellt hat. Dass die Hersteller informiert werden, ist bei solchen Vorgängen üblich. „Der Zoll kann Waren, die im Verdacht stehen, Rechte geistigen Eigentums, sprich Marken und Patente, zu verletzen, auf Antrag des Rechtsinhabers anhalten.“ Er habe dann die Möglichkeit, die infrage stehenden Waren zu überprüfen.

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