STZ+STZ+Prozess gegen Querdenken-Gründer
: Erhält Ballweg 200 000 Euro Steuergeld zurück?

Im Prozess gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg lässt das Landgericht das Finanzamt die Steuerschuld neu berechnen. Das Ergebnis ist überraschend.
Von
Eberhard Wein
Stuttgart
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Michael Ballweg gibt sich optimistisch.

dpa/Marijan Murat