Prozess gegen „Querdenken“-Gründer: Polizisten sagen im Ballweg-Prozess aus

Michael Ballweg mit zwei seiner vier Anwälte im Gerichtssaal
dpa/Marijan Murat (Archiv)Mit den Aussagen zweier Polizeibeamter geht am Dienstag das Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg am Stuttgarter Landgericht weiter. Der 49-Jährige muss sich dort wegen versuchten Betrugs in mehr als 9000 Fällen sowie wegen der Vorwürfe der versuchten und vollendeten Steuerhinterziehung verantworten. Am ersten Prozesstag sagten die Anwälte, Ballweg werde sich weder zur Person noch zur Sache äußern.
Am Anfang standen Medienberichte über Spenden
Was der erste Prozesstag nicht beantwortete, ist die Frage, wie die Ermittlungen gegen den Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen seinerzeit in Gang kamen, die zur Festnahme Ballwegs und anschließend zu rund neun Monaten Untersuchungshaft führten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erläutert dies auf Anfrage unserer Zeitung folgendermaßen: In Deutschland gelte das Legalitätsprinzip. Dieses bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet ist, „wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten“, teilt Stefanie Ruben, die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, mit. Erforderlich seien dafür „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten einer konkreten Person“, das nenne man den Anfangsverdacht. Im Fall des „Querdenkers“ Ballweg seien dies Medienberichte „über eine missbräuchliche Verwendung von Spenden“ gewesen, die er eingenommen hatte. Diese „waren geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen“, so die Staatsanwältin.
Das sei nicht der einzige Anlass gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte nicht nur wegen der nun angeklagten Punkte ermittelt, sondern auch wegen Geldwäsche. Diesen Vorwurf ließ das Landgericht aber nicht zur Anklage zu. Zu diesem Thema seien bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart über das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mehrere Geldwäscheverdachtsmeldungen der bei der Generalzolldirektion angesiedelten FIU, (Financial Intelligence Unit) eingegangen, „aufgrund derer in Zusammenschau mit der Presseberichterstattung die Ermittlungen eingeleitet wurden“, so Stefanie Ruben weiter.

Ballweg und sein Anwaltsteam geben Statements ab nach der Anklageverlesung.
Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)Dem 49-jährigen Unternehmer wird versuchter Betrug in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, 9450 einzelne Fälle werden hier tateinheitlich gewertet. Der versuchte Betrug besteht laut der Anklage darin, dass Ballweg von 2020 an um Schenkungen für die Bewegung geworben haben soll. Das Geld habe er dann aber zu einem Teil nicht für die Organisation von Demos und Veranstaltungen, sondern für sich selbst verwendet. 1 269 902,58 Euro seien laut Anklage an Schenkungen eingeworben worden, in Beträgen von einem Cent bis zu 25 000 Euro. Davon seien 843 111,68 Euro zweckgebunden verwendet worden, 575 929,84 Euro aber nicht, so die Einschätzung der Ermittelnden. Dass die Beträge zusammen mehr als 1,4 Millionen Euro ergeben, liege daran, dass auch Bareinzahlungen eingegangen seien.
Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78 060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52 750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51 685,00 Euro. Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324 307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63 636,00 Euro aus.
