STZ+STZ+„Querdenker“-Prozess
: Befangenheitsantrag gegen Gericht abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft hat einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer gestellt, die das Verfahren gegen Michael Ballweg führt. Nun gibt es eine Entscheidung.
Von
Christine Bilger
Stuttgart
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Michael Ballweg (2. von rechts) im Kreis seiner vier Anwälte

Julian Rettig/Lichtgut