Sicherheit und Bauarbeiten: Mehr als 300 Bäume müssen in Stuttgart gefällt werden

Besonders viele Bäume müssen in Degerloch aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden
Archiv/Armin FriedlDie Stadt Stuttgart kündigt eine ganze Reihe von Baumfällungen an – viele davon im Januar 2025. Insgesamt kommen so mehr als 300 Bäume stadtweit zusammen, die weichen müssen, wie die Stadt mitteilt.
In einigen Fällen wird als Grund die Verkehrssicherheit angegeben. Bereits im Sommer 2024 war im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt deutlich geworden, dass die Stadt inzwischen einen immensen Aufwand hat wegen der Folgen des Klimawandels. Die Schäden sind laut Stadt so deutlich wie nie zuvor. Wir geben einen kleinen Überblick, wo in Stuttgart Eingriffe vorgesehen sind.
77 Bäume fallen in Degerloch
Die Verkehrssicherheit macht es an unterschiedlichen Orten in der Stadt nötig, Bäume zu fällen. Dies betrifft den Stadtbezirk Degerloch mit 77 Bäumen, Untertürkheim mit 21 Bäumen, Bad Cannstatt mit 18 Bäumen, Hedelfingen mit zehn Bäumen, Wangen mit sechs Bäumen und Münster mit fünf Bäumen. Für all diese Baumfällungen gilt laut Stadt: Eine Nachpflanzung erfolge möglichst am selben Standort oder in der näheren Umgebung.
Weitere Baumfällungen werden durch Bauarbeiten notwendig. Die Tiefgarage des Parks an der Villa Berg und die Brunnenterrassen müssen saniert werden; dafür müsse laut Stadt auch Boden abgegraben werden, auf dem derzeit Bäume wachsen. Die 19 Bäume sollen von 36 neuen ersetzt werden.
An der Hedwig-Dohm-Straße müsse die EnBW an Leitungen arbeiten im Zuge der Errichtung des neuen Quartiers C1 Wagenhallen in Stuttgart-Nord. 15 Bäume werden laut Stadt im Januar gefällt und ersetzt.
Weitere 134 Bäume müssen gefällt werden, weil die Stadt ab Januar im städtebaulichen Entwicklungsgebiet „Rosenstein C1 – Maker City“ nördlich des Pragfriedhofs Rodungs- und Vergrämungsarbeiten durchführe. „Die Arbeiten sind notwendig, um das künftige Baufeld in diesem Gebiet vorzubereiten“, teilt die Stadt mit. „ Der Ausgleich für die Fällungen wird durch Festsetzungen im Umweltbericht zum Bebauungsplan geregelt.“
