Stadt Stuttgart verteidigt sich
: Feuer in Messie-Wohnung: Hinweise auf Missstände reichten für Eingriff nicht aus

Hätte das Stuttgarter Ordnungsamt einen Wohnhausbrand Ende Januar in Heslach durch ein beherzteres Eingreifen im Vorfeld verhindern können? Die Stadt sagt Nein.
Von
Eberhard Wein und Michael Bosch
Stuttgart
  • Bei dem Brand musste die Feuerwehr Schwerstarbeit leisten. Immer wieder fanden sich im Müll neue Glutnester

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  • Um das Feuer löschen zu können, räumten die Einsatzkräfte das Haus aus.

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  • Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass Flammen aus dem Dachgeschoss schlugen.

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  • Betroffen war ein Gebäude in der Hohentwielstraße 171.

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  • Laut Feuerwehr kamen die Bewohner bei Angehörigen unter.

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  • Die Löscharbeiten gestalteten sich schwierig.

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  • Die Feuerwehr rettete eine Person aus dem brennenden Gebäude und übergab diese zur medizinischen Versorgung an den Rettungsdienst.

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  • Zur Brandursache machte sie zunächst keine Angaben.

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Im Fall des Wohnhausbrandes Ende Januar in Stuttgart-Heslach hat die Stadt noch einmal eingehend ihr Agieren überprüft. Das Ergebnis aus Sicht der Stadt ist eindeutig: Das Ordnungsamt habe keine rechtliche Handhabe gehabt, um die durchaus bekannten Missstände in dem Haus abzustellen, sagte der Sprecher der Stadt, Sven Matis. Nach dem Feuer hatten Nachbarn der Stadt vorgeworfen, nichts unternommen zu haben.

Der Brand war am 25. Januar in einer Dachgeschosswohnung des Gebäudes ausgebrochen. Die Mieterin, eine 72-jährige Frau, konnte verletzt geborgen und ins Krankenhaus gebracht werden. Die Löscharbeiten gestalteten sich für die Feuerwehr schwierig, auch weil die Wohnung völlig verdreckt und vollgestellt war. Offenbar handelte es sich um einen so genannten Messie-Haushalt.

Die Schwelle für Eingriffe ist hoch

Wegen der unhaltbaren und auch gefährlichen Zustände habe man mehrfach das Ordnungsamt eingeschaltet, berichtete ein Nachbar. Mitarbeiter seien auch vor Ort gewesen, allerdings habe man die Frau nicht angetroffen oder sie habe nicht geöffnet, sagte Matis. Für eine gewaltsame Öffnung hätten die Anhaltspunkte aber nicht ausgereicht. Auch in die geschlossene Psychiatrie habe man die Frau zum damaligen Zeitpunkt nicht einweisen können.

„Eine solche zwangsweise Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich“, sagte Matis. „Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die rechtliche Schwelle ist hoch.“ Voraussetzung sei eine erhebliche und akute Eigen- oder Fremdgefährdung, die sich nicht durch andere Maßnahmen abwenden lasse.

Eine Vermüllung des Treppenhauses reicht nicht

Nach den bis zum Brandereignis vorliegenden Erkenntnissen – einschließlich der eingegangenen Nachbarbeschwerden – war diese gesetzlich geforderte Eingriffsschwelle in dem betreffenden Fall nicht erreicht. „Eine Vermüllung im Treppenhaus oder auch ein vereinzelter Übergriff auf einen Nachbarn erfüllen für sich genommen nicht die Voraussetzungen für eine zwangsweise Unterbringung“, sagte Matis.

Das Feuer war in der Dachgeschosswohnung ausgebrochen.

Foto: SDMG

Dies hat sich mit dem Brand nun geändert. Nach Informationen unserer Redaktion befindet sich die 72-Jährige seither in einer geschlossenen Anstalt. Ob und wie lange eine Unterbringung fortgesetzt werde, entscheiden vom Zeitpunkt der Einweisung an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sagte Matis. Werde eine Person entlassen, sei eine erneute Einweisung durch die zuständigen Behörden nur möglich, wenn neue, entsprechende Erkenntnisse vorlägen.

Die Sozialverwaltung habe der Frau ein Hilfsangebot unterbreitet. Den Nachbarn stünden darüber hinaus zivilrechtliche Möglichkeiten offen. Sie könnten auf Grundlage des Mietrechts oder des Wohnungseigentumsrechts darauf hinwirken, dass Missstände behoben würden.

Bei dem Feuer war ein Schaden von 300 000 Euro entstanden. Die Ermittlungen zur genauen Brandursache dauern an. Der Ofen sei in Betrieb gewesen. Man gehe gegenwärtig von fahrlässiger Brandstiftung aus, sagte eine Sprecherin der Polizei.

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