Stuttgarter Fernsehmoderator: Der Fall Adil P.: Wie leicht kann man sich an Bürgergeld bereichern?

Bürgergeldanfragen werden von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.
IMAGO/W2ArtWie leicht ist es wirklich, den deutschen Staat beim Thema Bürgergeld zu betrügen? Diese Frage stellt man sich, nachdem der Fall des in Deutschland lebenden türkischen Fernsehmoderators Adil P. in den letzten Tagen große Aufmerksamkeit erregt hat. Der 59-Jährige war Mitte August beim Amtsgericht Stuttgart wegen Sozialbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Über den Zeitraum von 22 Jahren hatte er vom Staat fast 300 000 Euro erhalten. Die Bild-Zeitung hatte die Berichterstattung angestoßen.
Anträge wie die von Adil P. werden im Jobcenter in Stuttgart geprüft. Auf Anfrage heißt es, dass der konkrete Fall erst dadurch aufgedeckt worden sei, dass der Beschuldigte von einer seiner Kundinnen angezeigt worden sei. In der Regel reichen solche Anzeigen allein zwar nicht aus, sie können jedoch Grundlage für einen umfassenderen Prüfungsprozess sein. Laut Jobcenter sei dies auch bei dem bekannten Fernsehmoderator so gewesen. Konkrete Angaben darüber, wie der Fall über so lange Zeit unentdeckt bleiben konnte, könne man aber nicht beantworten, da das Verfahren noch laufe.
Anzeige einer Kundin
Laut Sozialgesetzbuch erhalten Leistungsberechtigte in Deutschland Bürgergeld, um der Würde des Menschen entsprechend leben zu können. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die Antragsteller über sich ergehen lassen müssen, damit es nicht zu Missbrauch kommt. Beispielsweise müssten sie laut Jobcenter ihre Besitzverhältnisse sehr transparent machen und Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation machen und regelmäßig Kontoauszüge vorlegen. Bei Adil P. besteht nach wie vor der Verdacht, dass seine wahren Besitzverhältnisse nicht restlos aufgeklärt wurden, da er vermutlich noch Vermögen in der Türkei hat. Das ging aus der Verhandlung im Amtsgericht hervor.
Die Zahl der Betrugsfälle sei laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Verhältnis zu allen Leistungsbeziehern relativ gering, heißt es auf Nachfrage. „Das Jobcenter Stuttgart achtet auf faire, transparente und diskriminierungsfreie Bearbeitung aller Anträge. Herkunft oder Zugehörigkeit der Antragsteller spielen keine Rolle“, sagt ein Sprecher der Stadt Stuttgart auf Nachfrage.
Diskussion über Sozialbetrug
In einem Interview mit dem Stern hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas im Juni vor bandenmäßigem Betrug beim Bürgergeld in Deutschland gewarnt und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Als Reaktion darauf gab es auch eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Darüber hatte die Rheinische Post damals zuerst berichtet. Die Antwort der Bundesregierung lautete, dass es im Jahr 2024 421 Fälle von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch gegeben habe. Die Hälfte der Fälle führte demnach zu einer Strafanzeige. Es wurden also relativ wenige Fälle erfasst. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Juli fast 5,5 Millionen Bürgergeld.
Zur Überprüfung der Bürgergeldempfänger erfolgt laut dem Stuttgarter Jobcenter regelmäßig ein automatisierter Datenabgleich mit Meldedaten, Rentenversicherungen und Bundeszentralamt für Steuern. Gezielte Einzelauskünfte bei anderen Behörden seien dabei auch möglich. Bei begründetem Verdacht gebe es zudem Kontrollen. „Das Jobcenter arbeitet eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen, wenn Straftaten vermutet werden“, sagt der Sprecher weiter.
*„Anmerkung der Redaktion: Die Verurteilung des Amtsgerichts Stuttgart bezog sich verjährungsbedingt nur auf den Zeitraum von fünf Jahren. Mit der ursprünglich verwendeten Formulierung wurde diese Tatsache nicht ausreichend deutlich.“
