Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Bahn plant Alkoholverbot

An Stuttgarter Bahnhof soll schon bald ein Alkoholverbot gelten.
Bernd Weißbrod/dpaDie Deutsche Bahn (DB) will den Konsum von Alkohol an ihren Bahnhöfen im gesamten Bundesgebiet bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise untersagen. Von der Neuregelung wäre auch der Stuttgarter Hauptbahnhof betroffen. Ziel des Konzerns ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Geländen zu erhöhen sowie das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste zu verbessern.
Umsetzung über das Hausrecht der Bahn
Das geplante Alkoholkonsumverbot greift nicht als gesetzliche Verordnung der Stadt Stuttgart, sondern basiert auf dem Hausrecht des Bahnkonzerns. Sobald die neue Hausordnung am Hauptbahnhof in Kraft tritt, ist der offene Verzehr von Bier, Wein und Spirituosen in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenbereichen sowie auf allen Bahnsteigen untersagt. Allerdings wird es Ausnahmen geben.
Ausnahmen von der Regelung:
Gastronomie: Der Ausschank und Konsum innerhalb von konzessionierten Restaurant- und Barbereichen im Bahnhof bleibt weiterhin gestattet.
Transport: Originalverschlossene Getränkebehälter in Taschen oder Koffern dürfen weiterhin mitgeführt werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Für die Einhaltung des Verbots sollen künftig Streifen der DB Sicherheit sowie Einheiten der Bundespolizei sorgen. Die Maßnahmen bei Missachtung der Vorgaben erfolgen stufenweise:
Ermahnung: Personen, die mit geöffneten Alkoholbehältern angetroffen werden, werden zunächst aufgefordert, diese zu entsorgen oder zu verstauen.
Platzverweis: Bei Uneinsichtigkeit oder Verweigerung droht ein sofortiges Verlassen des Bahnhofsgeländes.
Hausverbot: Wiederholtes Fehlverhalten kann zu einem formellen Hausverbot führen. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat wegen Hausfriedensbruchs dar.
Mit diesem Schritt reiht sich die geplante Maßnahme am Stuttgarter Hauptbahnhof in eine Reihe vergleichbarer Regelungen an anderen großen deutschen Verkehrsknotenpunkten ein.

