Technische Störung an Gepäckanlage: 600 Koffer bleiben am Stuttgarter Flughafen zurück

Rund 36 Flüge waren von der Störung am Flughafen betroffen. (Archivbild)
IMAGO/Arnulf HettrichAufgrund einer technischen Störung einer Gepäckförderanlage in den Terminals des Stuttgarter Flughafens kamen mehrere Hundert Passagiere ohne ihre Gepäckstücke an ihrem Zielflughafen an. Die Störung trat am Sonntagmorgen zwischen fünf Uhr und zehn Uhr auf. Anschließend konnte sie von den Technikern behoben werden, teilte eine Sprecherin des Stuttgarter Flughafens auf Anfrage der Redaktion mit. Betroffen waren etwa 36 Abflüge von rund 260 geplanten Flügen an diesem Tag.
Ursache bisher unklar
„Insgesamt haben wir an so einem starken Sommertag an die 20.000 bis 25.000 an- und abfliegende Passagiere über den ganzen Tag“, teilt die Sprecherin mit. In dem Zeitraum, in dem die Gepäckanlage nicht funktionierte, seien etwa 3.600 Passagiere geflogen. Davon konnten rund 600 Koffer und Taschen nicht in die Flugzeuge geladen werden. Der Auslöser der Störung sei noch nicht bekannt. Die Nachuntersuchungen seien in vollem Gange und sollen bald für Klarheit sorgen.
Nachlieferung ist Sache der Fluggesellschaft
Wie die Sprecherin des Flughafen Stuttgarts mitteilt, bedauere sie die Auswirkungen der Störung auf die Passagiere. Mit Hochdruck werde daran gearbeitet, das fehlende Gepäck schnellstmöglich nachzuliefern. Betroffene Reisende sollen sich am Zielflughafen an den Lost-and-Found-Schalter wenden oder sich direkt mit der entsprechenden Airline in Verbindung setzen. Die Pressesprecherin gab zudem den Hinweis, das verlorene Gepäck über die Apps der genutzten Airline zu melden. Wann genau die Gepäckstücke bei den Reisenden ankommen, sei Sache der jeweiligen Fluggesellschaft, teilt sie mit.
Diesen Anspruch haben Reisende
Bei Verspätung des Gepäcks haben Reisende die Möglichkeit, eine Erstattung für den nachgewiesenen Schaden zu erhalten, informiert die Verbraucherzentrale. Bis zu 1400 Euro können bei Vorlage entsprechender Belege von der Fluggesellschaft erstattet werden. Betroffene können in der Zwischenzeit notwendigen Ersatz wie Unterwäsche oder Hygieneartikel kaufen. Entscheidend hierfür seien laut Verbraucherzentrale die Art der Reise und die Dauer der Verspätung. Bei Pauschalreisen könne auch der Reisepreis gemindert werden. Zu beachten sei, die Verspätung spätestens 21 Tage nach Gepäckrückgabe bei der Airline oder dem Reiseveranstalter zu melden.