Terror im Südwesten: Der Richter Kurt Breucker
: „Für die waren wir das Schweinesystem“

Wie wirken die Ereignisse der RAF-Zeit heute nach? Dazu die Sichtweise von Kurt Breucker, der jüngste von fünf Richtern, die am Baader-Meinhof-Prozess beteiligt waren.
Von
Frank Buchmeier
Stuttgart
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Breucker ist heute 78 Jahre alt.

Zweygarth

Herr Breucker, es gibt vermutlich keinen Richter, der die RAF besser kennt als Sie.

Wie haben Sie Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe im Gerichtssaal wahrgenommen?

Hatten Sie in irgendeiner Form Verständnis für die vier Angeklagten?

Ein Effekt dieser Berichterstattung war, dass die Terroristen während der Untersuchungshaft Vergünstigungen bekamen, von denen ein normaler Gefangener nur träumen konnte: gemeinsame Aufenthaltsbereiche für Männer und Frauen, großzügige Besuchsregelungen, der Besitz von Fernseher, Plattenspieler, Hunderten von Büchern – all das war im siebten Stockwerk der Justizvollzugsanstalt normal. Wieso haben die Richter diese Sonderbehandlung angeordnet?

Zum Baader-Meinhof-Prozess wird ein Gerichtsgebäude neben der Justizvollzugsanstalt in Stammheim gebaut, mit acht Meter hohen Betonwänden und einem Netz auf dem Dach gegen Bombenangriffe. In dem 610 Quadratmeter großen Verhandlungssaal finden 50 Beteiligte und 206 Zuhörer Platz.

Der Staat hat für den Baader-Meinhof-Prozess einen zwölf Millionen Mark teuren Gerichtssaal errichtet. War das notwendig?

Die Architektur des Gebäudes wurde als unmenschlich kritisiert. Sie haben viele Jahre Ihres Lebens darin verbracht, wie haben Sie die kalte Atmosphäre empfunden?

Demnächst soll es abgerissen und durch ein neues Gerichtsgebäude ersetzt werden. Müsste man es als Erinnerungsort erhalten?

Es gibt 26 000 Protokollseiten vom Baader-Meinhof-Prozess. Dokumentiert sind Äußerungen von pöbelnden Verteidigern und rüpelhaften Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing wird von den Terroristen als „imperialistisches Staatsschwein“ oder „Idiot“ beschimpft, der Anwalt Schily lästert: „Ihre Robe wird immer kürzer und das Krokodil darunter immer sichtbarer!“

Der Richter Prinzing scheint mit der Prozessführung überfordert gewesen zu sein.

Prinzing machte einen gravierenden Fehler und wurde am 174. Verhandlungstag wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Am Ende des zwei Jahre dauernden Prozesses steht am 28. April 1977 das zu erwartende Urteil: lebenslänglich für alle Angeklagten wegen Mittäterschaft bei sechs Bombenanschlägen mit vier Toten und zahlreichen Verletzten. Ulrike Meinhof lebt zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr, sie hat sich im Mai 1976 am Fenster ihrer Zelle erhängt. Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan-Carl Raspe folgen ihr 16 Monate später in den Tod. Die Umstände führen dazu, dass der Mythos RAF weiterlebt.

Baader und Raspe haben sich in der Nacht zum 18. Oktober 1977 in ihren Zellen erschossen. In den Besitz der Pistolen sind sie bereits während des Prozesses gekommen. Lässt sich diese Merkwürdigkeit erklären?

Das klingt nach staatlicher Schlamperei.

Während der Prozess lief, wurden im Gefängnis Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern abgehört. Dieses Vorgehen führte auch nicht dazu, dass das Vertrauen in die Staatsmacht wuchs.

Für den Baader-Meinhof-Prozess wurden neue Paragrafen geschaffen, zum Beispiel durfte erstmals in Abwesenheit der Angeklagten weiterverhandelt werden. Warum?

Mit einem guten Argument: gegen Naziverbrecher wurde nur verhandelt, wenn diese verhandlungsfähig waren.

Die RAF-Anwälte haben gegen das Urteil Ihres Senats Revision eingelegt. Angenommen, die Angeklagten hätten sich nicht das Leben genommen: Hätte das Urteil überhaupt Bestand gehabt?

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