STZ+STZ+Urteil gegen Fake Shop
: Gericht: Google muss Schaden ersetzen

Ein Kunde wähnt sich in Sicherheit, als ihm die Suchmaschine einen Fahrradladen in Stuttgart anzeigt. Er kauft ein, doch den Laden gibt es nicht. Wer haftet?
Von
Christine Bilger
Stuttgart
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Warenkorb im Internet: ARCHIV - 24.04.2017, Bayern, Kempten: Das Symbol eines Warenkorbes, beziehungsweise eines Einkaufswagen fotografiert von der Webseite eines Internethändlers. Ladengeschäft statt Internetshop: Der von der Corona-Pandemie beflügelte Boom des Online-Shoppings in Deutschland ist einer Umfrage zufolge beendet.  (zu dpa: «Wie die EU künftig brauchbare Kleidung retten will») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Internet lauern Fake Shops. Wegen eines solchen hat Google nun einen Prozess verloren.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)
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