Warnstreiks in Stuttgart: So kommen Sie trotzdem zur Arbeit
Stuttgart - Pendler müssen sich am Montag auf erhebliche Einschränkungen im Berufsverkehr einstellen. Denn die Gewerkschaft „verdi“ hat zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst aufgerufen.
Da auch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) bestreikt wird, werden im gesamten VVS-Gebiet keine Stadtbahnen und SSB-Busse fahren. Busse in Verbundlandkreisen, sowie Busse von privaten Busunternehmen fahren planmäßig. Die S-Bahnen sind von den Warnstreiks allerdings nicht betroffen und sollen planmäßig fahren. „Alles was Räder hat, fährt auch“, erklärt Deutsche-Bahn-Sprecher Martin Schmolke.
Zu den Hauptverkehrszeiten rate er den Reisenden, ihre Gleitzeit zu nutzen und sich nach Möglichkeit mit Kollegen abzusprechen. Aufgrund des erhöhten Fahrgastaufkommens könnten die S-Bahnen voller als sonst sein, so Schmolke. Wer das Glück hat, in der Nähe von Nebenbahnen wie der Strohgäubahn zu arbeiten, kann sich freuen, denn diese sollen fahren. Pendler und Reisende bekommen in der VVS-App für den Streiktag nur die Verkehrsmittel angezeigt, die auch wirklich fahren, so der VVS auf seiner Internetseite.
Alternativen zu Stadtbahnen können sich lohnen
Die drei Carsharing-Anbieter in Stuttgart können eine Alternative sein. Bei Stadtmobil, Car2Go und Flinkster können sich Pendler ein Auto mieten. Die vorherige Registrierung sollte man einige Tage im Voraus vornehmen – und das Auto möglichst früh reservieren. Die Carsharing-Wagen können jedenfalls eine gute Alternative zum vergleichsweise teuren Taxi sein.
Wer gleich etwas für die persönliche Fitness tun möchte, mietet sich ein Fahrrad. Auch hier haben Stuttgarter die Qual der Wahl: „Call a bike“, „Rent a bike“ und die Fahrradstationen in Möhringen, Vaihingen, Bad Cannstatt und Feuerbach bieten Fahrräder an. Wer es entspannter mag, steigt auf ein Elektrofahrrad um. Die Preise sind deutlich günstiger als Carsharing und die Fahrt zur Arbeit ersetzt den Morgensport.
Warnstreik keine Entschuldigung für Fehlen
Ein Streik ist jedenfalls kein Grund, nicht zur Arbeit zu erscheinen, erklärt die Gewerkschaft „verdi“ auf ihrer Internetseite. Denn der Arbeitnehmer trägt das sogenannte „Wegerisiko“. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer auch bei einem Streik, absehbaren Verkehrsbehinderungen oder schlechter Witterung alles in ihrer Macht stehende unternehmen muss, um zur Arbeit zu kommen.
Schafft der Arbeitnehmer es nicht pünktlich, erhält er für die entfallene Arbeitszeit keinen Lohn. Die verlorene Arbeitszeit kann dann zwar nachgearbeitet werden, allerdings darf der Chef den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen. Allerdings kann der Chef seinen Arbeitnehmer abmahnen.
Damit es soweit nicht kommt, zeigen wir Ihnen in unserer Fotostrecke, welche Verkehrsmittel von den Warnstreiks betroffen sind und wie Sie trotzdem zur Arbeit kommen.








