Zoll fängt Filzstifte ab: Warum ein Azubi 23 000 Farbstifte zerstören muss

Diese bunten Stifte mit Duft dürfen hierzulande nicht verkauft werden.
Hauptzollamt StuttgartBunte Stifte, die nach Erdbeere, Melone oder Traube riechen – ein Traum-Accessoire für Schulmäppchen? Zumindest die 23000 Stifte, welche das Hauptzollamt Stuttgart aus dem Verkehr gezogen hat, werden dort nie landen. Denn es fehlten entscheidende Nachweise zur Produktsicherheit.
Beim Hauptzollamt nahmen zunächst die Fachleute vom Zoll eine Sendung aus China in Augenschein. Ihnen fiel auf, dass die CE-Kennzeichnung fehlte, mit der Produkte für den hiesigen Markt versehen sein müssen. Sie entschieden sich dann dafür, noch eine weitere Expertenrunde auf die bunte Ware schauen zu lassen. Das war das für Produktsicherheit zuständige Regierungspräsidium Tübingen. Dort kam man zu der Ansicht, dass die Stifte als Kinderspielzeug zu betrachten sind.
Für Spielzeug gelten besonders hohe Sicherheitsstandards. Es muss zum Beispiel festgestellt werden, ob keine giftigen Stoffe darin sind. Auch dafür fehlte ein Prüfnachweis – der Importeur konnte keinen vorlegen.
Eine Rücksendung nach China wäre nicht wirtschaftlich
Beim Zoll entschied man dann, dass die Ware vernichtet werden muss. „Es ist zwar schade, wenn man so viel wegwerfen muss, aber eine Rücksendung nach China war auch nicht wirtschaftlich“, sagt Thomas Seemann, der Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart. Der Importeur muss in solch einem Fall beweisen, dass die Ware auch vernichtet wurde. Das übernahm die Spedition für den Händler, beziehungsweise ein Auszubildender der Speditionsfirma. „Er wurde mit einem Hammer geschickt und musste die Stifte alle kaputtschlagen“, schildert Seemann. Denn: Es muss bewiesen werden, dass die Ware wirklich zerstört wurde – um zu verhindern, dass sie auf Umwegen nicht doch noch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern landet.
