Auftakt im Mordprozess in Ingolstadt: „Doppelgängerin_Mord“: Ein perfider, ein dummer Plan?

Am Landgericht Ingolstadt begann am Dienstag der Mordprozess gegen Sharaban Kh.-B. und einen mutmaßlichen Mittäter.
Cornelia Hammer/dpa/Cornelia HammerEine schmächtige junge Frau betritt den Saal E011 des Ingolstädter Landgerichtes – lange, dunkle Haare, sie trägt einen schwarzen Anorak, eine ockerfarbene Hose und Fußfesseln. Mit einem Papier bedeckt sie ihr Gesicht. Dann kommt ein großer, kräftiger Mann mit Brille und Undercut herein, auch er mit Fußfesseln. Aber er zeigt sein Gericht, schaut gerade in die Kameras der Fotografen und TV-Leute.
Die heute 24-jährige Sharaban Kh.-B. und der 25-jährige Sheqir K. würdigen sich gegenseitig keines Blickes. Sie sollen im August 2022 aber gemeinsam ein grausames, perfides, unfassbares Verbrechen begangen haben. Es soll in Eppingen im Landkreis Heilbronn seinen Anfang genommen und in Ingolstadt geendet haben. Dort ist der Leichnam einer jungen Frau gefunden worden, die mit Schlägen auf den Hinterkopf und 56 Messerstichen getötet worden war.
Die Eltern von Shahraban Kh.-B. glaubten, abends in der Dunkelheit ihre tote Tochter in deren schwarzem Mercedes Coupé gefunden zu haben. Die damals 23-Jährige war zuvor vermisst worden. Schock und Trauer müssen sie überwältigt haben. Tags darauf aber vermeldet die Polizei, dass die Tote gar nicht Kh.-B. ist, sie sähe ihr nur täuschend ähnlich. So galt Shahraban Kh.-B. wieder als vermisst. Am Folgetag aber wurde sie in einer Pizzeria in Ingolstadt gesehen und bald darauf gefasst, ebenso ihr mutmaßlicher Komplize Sheqir K..
Tod wegen Ähnlichkeit mit einer Anderen?
Die im Auto aufgefundene Leiche hingegen war die ebenfalls 23-jährige Khadidja O., die aber nicht aus Ingolstadt stammt, sondern aus Eppingen. Es besteht der Verdacht, dass sie sterben musste, weil sie Kh.-B. äußerlich so sehr glich. Staatsanwältin Alexandra Engel trägt zu Beginn des Mordprozesses in ihrer Anklagte nüchtern vor, dass Kh.-B. sich entschlossen hatte, „unterzutauchen und ihren eigenen Tod vorzutäuschen, um ein neues Leben beginnen“.
Rasch wurde das Wort vom „Doppelgängerinnenmord“ geprägt. Musste also eine unschuldige und den mutmaßlichen Tätern völlig unbekannte Frau sterben wegen ihrer Ähnlichkeit mit der Angeklagten? Weil sie das gleiche längere, schwarze Haar, ebenso mitteldunkle Haut und die gleiche Körperstatur hatte? Weil sie eine ähnliche Art, sich zu stylen und im Internet zu präsentieren? Wenn das alles stimmt, dann ist dieser Fall einzigartig.
Sharaban Kh.-B., eine Deutsch-Irakerin, sitzt seit 17 Monaten in Untersuchungshaft. Sie und ihre Familie stammen aus dem Nordirak und gehören der Glaubensgemeinschaft der Jesiden an, die unter der Herrschaft des „Islamischen Staates“ brutal verfolgt, ermordet oder versklavt wurde. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie einen Lebensgefährten. Das Paar führte in Ingolstadt einen Friseur- und Schönheitssalon. Aber die Beziehung schwankte zwischen „Trennung und Versöhnungsversuchen“. So sei es zwischen den Familien der beiden zu „diversen Meinungsverschiedenheiten“ gekommen. Kh.-B. wollte die Beziehung fortführen, ihr Partner nicht. Ein „Schlichtungstreffen“ sei wohl am Widerstand seiner Familie gescheitert.
Laut der Anklage fasste Kh.-B. einen Plan, um der Situation zu entkommen. Seit Anfang August 2022 soll sie über verschiedene Instagram-Accounts nach einer Doppelgängerin gesucht haben. Sie stieß schließlich auf Khadidja O., eine Frau, die als Kind mit ihrem Vater aus Algerien eingewandert war. Am 9. August lud Kh.-B. sie ein, bei einem Musikvideo teilzunehmen, doch O. lehnte ab. Wenig später bot sie ihr über einen anderen Account eine Gratis-Behandlung in ihrem Kosmetiksalon an. Im Gegenzug sollte O. für den Salon werben. O. sagte zu.
Den als Mittäter angeklagten Sheqir K. soll Kh.-B. bis dahin nur flüchtig gekannt haben. Dennoch konnte sie ihn überzeugen, bei ihrem Plan mitzumachen. Am 16. August vereinbarten die beiden mit O., dass sie sie in Eppingen abholen für die vorgebliche Kosmetikbehandlung. Doch zwischen Eppingen und Heilbronn sind sie laut Anklage mit dem schwarzen Mercedes in ein Waldstück gefahren. Dort soll O. mit „mindestens einem Schlag auf den Hinterkopf“ niedergeschlagen und von beiden mit zahlreichen Messerstichen getötet worden sein. Mit der Leiche sollen sie anschließend nach Ingolstadt gefahren sein. Das Auto mit der Toten stellten sie so ab, dass Kh.-B.s Eltern es irgendwann finden mussten.
Wie kann man einen solch ungeheuerlichen Plan aushecken? Aber vor allem: Was für Menschen setzen ihn in die Tat um? Eine unschuldige, unbekannte Doppelgängerin soll sterben, damit man selbst untertauchen und ein neues Leben beginnen kann? Bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozessauftakt am Dienstag verlief schleppend. Die vier Verteidiger der Frau beantragen, das Verfahren auszusetzen. Von der Staatsanwaltschaft seien bis zuletzt erhebliche Datensätze der Beweisaufnahme nachgereicht worden, diese könne man nicht auf die Schnelle prüfen, so Anwalt Johannes Makepeace: „So kann kein faires Verfahren stattfinden.“ Staatsanwältin Engel kontert, dass die wesentlichen Beweismittel schon seit mehr als einem Jahr auf dem Tisch lägen: „Es wurde nichts Neues nachgereicht.“
Verteidigung verlangt Aussetzung des Prozesses
Eine Doppelgängerin zu ermorden, um selbst als tot zu gelten - ein solcher Plot hätte es kaum in einen Krimi geschafft: zu unglaubwürdig! Falls sich wirklich alles so zugetragen hat, wie es die Anklage darstellt, drängt sich die Frage auf, warum die Täter nicht bedacht haben, dass ein getöteter Mensch immer obduziert wird. Den beiden hätte dann klar sein müssen, dass man rasch feststellen wird, dass es sich nicht um Shahraban Kh.-B. handelt. War hier neben Kaltblütigkeit unfassbare Dummheit am Werk?
Dass die 24-Jährige auch noch wegen der Anstiftungen zu einem weiteren Mord angeklagt ist, gerät angesichts der Ungeheuerlichkeit des mutmaßlichen Verbrechens beinahe aus dem Blick. So soll Kh.-B. im Juli 2022 einen Killer angeheuert haben, um für 10 000 Euro den Bruder ihres Lebensgefährten zu töten. Denn in dem Bruder sah sie die treibende Kraft, die versuchte, sie und ihren Lebenspartner auseinanderzubringen. Zu der Tat kam es nicht. In der Untersuchungshaft in Augsburg soll Kh.-B. ferner versucht haben, einen entlassenen Mithäftling damit zu beauftragen, fünf Zeugen in dem Verfahren umzubringen – auch das erfolglos.
Den Mordauftrag hat die Angeklagte Kh.-B. laut Staatsanwaltschaft so gut wie gestanden. Zu allem anderen schweigen beide Angeklagten. Dem Gericht steht ein langer Prozess bevor. 190 Zeugen hat die Staatsanwaltschaft benannt und riesige Mengen an elektronischen Daten ausgewertet, etwa Handy- und Internetkommunikation.
Im Verhandlungssaal ist auch Nouredin O. Er ist der Vater der Ermordeten. Ein Mann um die 50, schlank, angegrautes Haar. Ruhig verfolgt er das Prozessgeschehen. Er ist Nebenkläger. Seine Anwältin Monja Szerafy aus Mosbach sagt, die Nebenklage werde sich zu gegebener Zeit äußern. Bisher sind 27 weitere Prozesstage angesetzt bis in den Mai. Kommenden Montag will das Gericht verkünden, wie es mit dem Aussetzungsantrag umgeht. Wird ihm stattgegeben, muss das Verfahren nach einer gewissen Zeit neu gestartet werden. Wenn nicht, beginnt die Beweisaufnahme mit Zeugenbefragungen.
