Auszahlungstermine 2026
: Kindergeld im November - Wann wird es ausbezahlt?

Auch im November 2026 erhalten Familien in Deutschland Kindergeld. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht für alle am selben Tag. Entscheidend ist die Endziffer der Kindergeldnummer. Alle Termine und die wichtigsten Informationen im Überblick.
Von
Matthias Kemter
Stuttgart
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Wer Leistungen über das Jobcenter bezieht, verpflichtet sich im Gegenzug, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Stimmen sie nicht, landen nicht wenige dieser Fälle bei Gericht. So zum Beispiel am Amtsgericht Bad Freienwalde. (Archivbild)

ARCHIV - Eine Frau hält Banknoten von 10, 20 und 50 Euro gefächert in der Hand. Nordrhein-Westfalen erprobt in drei Modellkommunen, ob mit digitalisierten Schulbescheinigungen Kindergeldbetrug ausgeschlossen werden kann (zu dpa: «NRW setzt auf digitale Schulbescheinigungen gegen Kindergeld-Betrug»). +++ dpa-Bildfunk +++

Kindergeld im November 2026: Wann wird es ausgezahlt? Alle Auszahlungstermine nach Endziffer der Kindergeldnummer und Infos zur Höhe im Überblick.

Monika Skolimowska

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien in Deutschland. Seit Januar 2026 erhalten Eltern monatlich 259 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern sind es entsprechend 518 Euro, bei drei Kindern 777 Euro. Wann das Geld überwiesen wird, hängt von der persönlichen Kindergeldnummer ab. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verteilt die Auszahlungen aus technischen Gründen auf zehn verschiedene Termine im Monat. Im November 2026 beginnen die Überweisungen am 4. November. Die letzte reguläre Auszahlung ist für den 20. November vorgesehen.

Kindergeld im November 2026: Alle Auszahlungstermine im Überblick

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlungstermine für das Kindergeld im November 2026 veröffentlicht. Ausschlaggebend ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer.

Für ein Kind erhalten Familien im gesamten Jahr 2026 somit 3.108 Euro. Das Kindergeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich können Eltern, die in Deutschland leben und ein Kind haben, Kindergeld beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Pflegeeltern, Großeltern oder andere Erziehungsberechtigte Anspruch, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. In der Regel wird das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt oder der es überwiegend betreut. Leben die Eltern getrennt, erhält grundsätzlich nur ein Elternteil die Leistung. Eine Aufteilung des Kindergeldes zwischen beiden Elternteilen ist nicht möglich.

Kindergeld wird normalerweise bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch jedoch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Das gilt beispielsweise, wenn das Kind eine Schule besucht, eine Ausbildung absolviert, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet. Auch während einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kann weiterhin Anspruch bestehen. Bei Kindern mit einer Behinderung ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine zeitlich unbegrenzte Zahlung möglich.

Wann wird der Kinderzuschlag im November ausgezahlt?

Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Dieser beträgt derzeit bis zu 292 Euro pro Kind und Monat und muss gesondert beantragt werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden Kindergeld und Kinderzuschlag am selben Tag überwiesen. Für beide Leistungen gelten deshalb die Auszahlungstermine entsprechend der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Was tun, wenn das Kindergeld nicht auf dem Konto ist?

Wer am vorgesehenen Auszahlungstag noch keinen Zahlungseingang feststellen kann, sollte berücksichtigen, dass es insbesondere durch Wochenenden und Feiertage zu Verschiebungen kommen kann. Bei Fragen zur Auszahlung können sich Berechtigte direkt an die Familienkasse wenden. Dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit eine kostenlose Telefonnummer an: 0800 4 555533 Die eigene Kindergeldnummer sollte beim Anruf bereitgehalten werden. Wer Kindergeld erstmals beantragen möchte, kann dies schriftlich oder online bei der Familienkasse erledigen. Für die vollständig digitale Antragstellung ist ein entsprechender Identitätsnachweis erforderlich. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

Kindergeld kann außerdem bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.

Die nächsten regulären Kindergeldzahlungen nach November 2026 beginnen am 3. Dezember. Auch dann richtet sich der Auszahlungstermin wieder nach der Endziffer der Kindergeldnummer.