So ist die Rechtslage: Darf man auf dem Balkon grillen?

Was ist rechtlich erlaubt?
neurobit / shutterstock.comEin allgemeines gesetzliches Verbot für das Grillen auf dem Balkon gibt es nicht. Trotzdem darf nicht automatisch jeder Mieter den Grill anwerfen. Entscheidend ist zuerst, was im Mietvertrag und in der Hausordnung steht. Ist dort ausdrücklich geregelt, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf, müssen sich Mieter daran halten. Das gilt je nach Formulierung auch für Elektro- oder Gasgrills. Wer trotz eines wirksamen Verbots grillt, riskiert zunächst eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen kann im Extremfall sogar eine Kündigung drohen.
Was ist mit den Nachbarn?
Auch ohne ausdrückliches Grillverbot gibt es Grenzen. Zieht Rauch in die Wohnung der Nachbarn, kann das Grillen unzulässig sein. Besonders problematisch sind Holzkohlegrills, weil sie meist mehr Qualm verursachen als Gas- oder Elektrogrills. Entscheidend ist aber nicht allein die Art des Grills, sondern die tatsächliche Belastung für andere Bewohner. Auch Wohnungseigentümer können auf dem Balkon nicht völlig frei entscheiden. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Regeln zum Grillen beschlossen werden, etwa Einschränkungen für Holzkohlegrills oder offene Flammen. Solche Vorgaben können vor allem mit Rücksicht auf Rauch, Gerüche und Brandschutz begründet werden. Auch Eigentümer müssen deshalb die Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft beachten.
Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?
Eine feste bundesweite Regel gibt es nicht. Aussagen wie „dreimal im Jahr ist erlaubt“ oder „einmal im Monat ist erlaubt“ sind zu pauschal. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Stuttgart hielt in einem Fall eine jährliche Grilldauer von insgesamt sechs Stunden für hinnehmbar. Das Amtsgericht Bonn sah einmal monatliches Grillen von April bis September als zulässig an, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg erlaubte in einem anderen Fall vier Grillabende pro Jahr bis 24 Uhr. Diese Urteile sind aber keine allgemeingültigen Vorgaben. Sie zeigen nur, woran sich Gerichte orientieren können. Im Streitfall kommt es immer auf die Umstände an: Wie eng wohnen die Nachbarn zusammen? Wie stark ist der Rauch? Wie häufig wird gegrillt? Gibt es Beschwerden? Und wurden Ruhezeiten eingehalten?
Rauch und Geruch: Wann wird Grillen zum Problem?
Ein leichter Essensgeruch muss in einem Mehrfamilienhaus meist hingenommen werden. Anders sieht es aus, wenn dichter Qualm, Ruß oder starker Grillrauch in andere Wohnungen zieht. Dann kann ein Unterlassungsanspruch der Nachbarn entstehen. In schweren Fällen kann auch eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, für die ein Bußgeld möglich ist. Besonders riskant ist es, direkt an der Balkonbrüstung mit Holzkohle zu grillen, wenn darüber oder daneben Fenster geöffnet sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet eher einen Elektro- oder Gasgrill, hält Abstand zu brennbaren Gegenständen und achtet darauf, dass möglichst wenig Rauch entsteht. Eine Garantie ist aber auch ein Elektrogrill nicht: Wenn die Hausordnung Grillen generell verbietet, hilft auch ein raucharmer Grill nicht.
Ruhezeiten gelten auch beim Grillabend
Beim Grillen geht es nicht nur um Rauch, sondern oft auch um Lärm. Gespräche, Musik und Gäste auf dem Balkon können Nachbarn stören. Ab wann Ruhezeiten gelten, hängt von der Gemeinde, dem Mietvertrag oder der Hausordnung ab. Häufig beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr. Spätestens dann sollte der Grillabend deutlich leiser werden oder nach drinnen verlegt werden.
Worauf sollte man beim Grillen auf dem Balkon achten?
Am wenigsten Streit gibt es, wenn vor dem Grillen Mietvertrag und Hausordnung geprüft werden. Gibt es dort kein Verbot, sollten Nachbarn trotzdem möglichst wenig beeinträchtigt werden. Hilfreich ist es, den Grillabend vorher anzukündigen, den Grill nicht direkt unter fremden Fenstern aufzustellen und auf starke Rauchentwicklung zu verzichten. Ein sauberer Grillrost reduziert Qualm, weil alte Fett- und Speisereste nicht erneut verbrennen. Auch Grillschalen können helfen, wenn dadurch weniger Fett in die Glut oder auf heiße Flächen tropft. Bei Gasgrills ist außerdem wichtig, Gasflaschen sicher zu lagern und nur aufrecht zu verwenden. Volle und leere Flüssiggasflaschen sollten nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas aufrecht stehen, geschlossen sein und mit Schutzkappe gesichert werden.
