Corona-Impfung
: Neue Regeln für Millionen gesetzlich Versicherte gelten ab jetzt

Seit dem 29. Oktober gelten die neuen Vorgaben für die gesetzliche Krankenversicherung. Was sich ändert – und warum.
Von
Lukas Böhl
Berlin
Jetzt in der App anhören
Corona-Impfung: Eine Ärztin verabreicht einem Mann bei einem Impftermin in einer Apotheke den Covid-19-Impfstoff Comirnaty. (zu dpa: «Gericht: Meldung zu Impfstatus von Feuerwehrleuten erlaubt»)

Corona-Impfung: Eine Ärztin verabreicht einem Mann bei einem Impftermin in einer Apotheke den Covid-19-Impfstoff Comirnaty.

Sebastian Gollnow/dpa

Die Corona-Impfstrategie in Deutschland verändert sich grundlegend. Gesunde Erwachsene müssen nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) keine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 mehr durch zusätzliche Impfungen aufbauen. Auch eine jährliche Auffrischimpfung wird künftig nicht mehr allgemein ab 60 Jahren empfohlen, sondern als Standardimpfung erst ab 75 Jahren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die überarbeiteten Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Der Beschluss vom 3. September 2026 wurde am 28. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Oktober in Kraft. Damit ändern sich auch die Voraussetzungen, unter denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Corona-Impfung zulasten ihrer Krankenkasse haben.

Mehr als 95 Prozent der Erwachsenen besitzen bereits Immunität

Hinter der Entscheidung steht eine veränderte medizinische Bewertung. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) verfügen inzwischen mehr als 95 Prozent der erwachsenen Bevölkerung durch Impfungen, durchgemachte Infektionen oder eine Kombination aus beidem über eine breite Immunität gegen SARS-CoV-2.

Diese sogenannte hybride Immunität schützt insbesondere gesunde Erwachsene in der Regel gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen. Gleichzeitig sind die Zahlen der Krankenhausaufenthalte und Todesfälle im Zusammenhang mit Corona seit dem Ende der Pandemie deutlich zurückgegangen.

Die STIKO sieht deshalb keine Notwendigkeit mehr, gesunden Erwachsenen generell zu einer Basisimmunität mit mindestens drei Antigenkontakten durch Impfung oder Infektion zu raten. Die bisherige Empfehlung entfällt auch für gesunde Schwangere ohne besondere Risikofaktoren.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Infektionen verhindert werden oder COVID-19 keine gesundheitlichen Folgen mehr haben kann. Die Neubewertung betrifft vor allem das inzwischen deutlich geringere Risiko schwerer Krankheitsverläufe bei Menschen ohne besondere gesundheitliche Gefährdung.

Jährliche Impfung erst ab 75 Jahren allgemein empfohlen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die regelmäßige Auffrischimpfung. Bislang empfahl die STIKO diese grundsätzlich allen Menschen ab 60 Jahren. Künftig gilt die allgemeine jährliche Standardempfehlung erst ab 75 Jahren.

Für gesunde Erwachsene unterhalb dieser Altersgrenze besteht damit normalerweise keine Indikation mehr für eine jährliche Corona-Impfung.

Anders sieht es bei Menschen aus, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihrer Lebensumstände besonders gefährdet sind. Für sie bleibt die jährliche Auffrischimpfung ausdrücklich empfohlen.

Dazu zählen beispielsweise Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Personen mit geschwächtem Immunsystem, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie bestimmte Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich. Auch für Schwangere mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken sieht die STIKO weiterhin eine Impfempfehlung vor.

Was bedeutet das für gesetzlich Versicherte?

Mit der Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie verändert sich auch der reguläre Leistungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.

Wer mindestens 75 Jahre alt ist oder einer der ausdrücklich genannten Risikogruppen angehört, hat bei entsprechender Impfempfehlung weiterhin Anspruch auf die Schutzimpfung als Kassenleistung.

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren ist eine routinemäßige Corona-Impfung hingegen grundsätzlich keine regulär vorgesehene Leistung mehr.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen einer medizinischen Empfehlung und einer individuellen Impfentscheidung. Dass eine Impfung nicht mehr allgemein empfohlen wird, bedeutet nicht automatisch, dass sie medizinisch ausgeschlossen wäre. Ob eine Impfung im Einzelfall sinnvoll ist und ob die Kosten übernommen werden, muss gegebenenfalls individuell geklärt werden.

Warum die Empfehlungen jetzt angepasst werden

Die STIKO begründet ihre Entscheidung mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens und den inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Während zu Beginn der Pandemie weite Teile der Bevölkerung noch keine Immunität gegen das neuartige Coronavirus besaßen, hat sich die Situation durch Impfungen und wiederholte Infektionen grundlegend verändert.

Zudem konzentrieren sich schwere COVID-19-Verläufe inzwischen stärker auf hochbetagte Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Für diese Gruppen bleibt der zusätzliche Schutz durch eine Impfung besonders relevant.

Die Impfstrategie orientiert sich damit stärker am individuellen Risiko als an einer allgemeinen Immunisierung möglichst großer Teile der Bevölkerung.

Auch der Impfzeitpunkt wurde angepasst. Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischung für die entsprechenden Personengruppen bevorzugt zu Beginn der Corona-Saison im Spätsommer oder Frühherbst.

Kein Ende der Corona-Impfung, aber eine neue Schwerpunktsetzung

Mit den neuen Vorgaben endet die allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer Basisimmunität für Erwachsene. Für große Teile der gesunden Bevölkerung besteht damit keine routinemäßige Impfempfehlung mehr.

Der Schutz besonders gefährdeter Menschen bleibt hingegen ein wichtiges Ziel. Corona-Impfungen werden deshalb weiterhin angeboten und für die entsprechenden Personengruppen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Entscheidung markiert einen weiteren Schritt vom pandemischen Ausnahmezustand hin zu einer gezielten, risikoorientierten Impfstrategie.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet das vor allem: Ob eine Corona-Impfung künftig regulär von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt stärker als bisher vom Alter, von möglichen Vorerkrankungen und von besonderen Risikofaktoren ab.