Das plant der US-Bundesstaat Tennessee: Soll Christa Pike zum zweiten Mal auf die Hinrichtungs-Liege?

Das undatierte Foto, das vom U.S. District Court zur Verfügung gestellt wurde, zeigt die Hinrichtungsstätte in der neuen Hinrichtungskammer im Louisiana State Penitentiary.
Uncredited/U.S. DISTRICT COURT/dpa- Tennessee prüft nach gescheiterter Exekution das weitere Vorgehen bei Christa Pike.
- Pike ist wieder ansprechbar und wird intensivmedizinisch behandelt – Prognose unklar.
- Zwei Dosen Pentobarbital wirkten nicht, Zeugen hörten schweres Atmen, teils Sprechen.
- Anwälte nennen Schäden an den Armen und verweisen auf früh gewarnte Venenprobleme.
- Juristische Debatte: zweiter Versuch umstritten, Vergleich mit Fall Willie Francis von 1947.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch ist die im US-Bundesstaat Tennessee zum Tode verurteilte Christa Pike nach Angaben ihrer Anwälte wieder bei Bewusstsein und kann sprechen. Die 50-Jährige werde weiter intensivmedizinisch behandelt. Ihre Prognose sei noch unklar, es sei aber mit einer langen Genesungszeit zu rechnen.
„Christa ist eine Überlebende“
Pike habe bei dem Hinrichtungsversuch schwere Schäden an den Armen erlitten, erklären die Anwälte. Dennoch sei sie weiterhin mit Handschellen und Fußfesseln an das Krankenhausbett gefesselt.
Ihre Erholung sei „medizinisch beispiellos“, heißt es in der Stellungnahme. „Sie ist die einzige bekannte Person, die einen vollständigen Hinrichtungsversuch in den USA überlebt hat. Christa ist eine Überlebende und wird ihre Genesung Tag für Tag angehen“, teilen die Anwälte weiter mit. Pike war nach Angaben ihrer Anwälte zuvor bewusstlos gewesen und wurde in einem Krankenhaus im Raum Nashville im Bundesstaat Tennessee künstlich beatmet.

Dieses vom Strafvollzugsamt von Tennessee zur Verfügung gestellte Foto zeigt Christa Pike am 12. Januar 2023.
Uncredited/Tennessee Department of Correction/dpaHinrichtung scheiterte vergangene Woche
Pike waren am vergangenen Mittwochabend nach Angaben der Behörden die im Hinrichtungsprotokoll vorgesehenen zwei Dosen des Mittels Pentobarbital verabreicht worden. Dennoch lebte sie weiter. Zeugen berichteten, sie hätten sie noch längere Zeit schwer atmen hören können.
Einer ihrer Anwälte sagte später sogar, er habe Pike nach der ersten Medikamentengabe noch sprechen und singen gehört. Schließlich wurde sie mit einem Krankenwagen in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht.
Pike war 1996 für den Mord an der damals 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Slemmer war 1995 in einem abgelegenen Gebiet nahe Knoxville über längere Zeit gefoltert und schließlich getötet worden. Pikes Hinrichtung wäre die erste einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren gewesen.
Nun stehen die Behörden in Tennessee vor der entscheidenden Frage: Wird der Bundesstaat erneut versuchen, sie hinzurichten? Bislang hat Gouverneur Bill Lee nicht auf die wiederholten Forderungen von Pikes Anwälten und Beobachtern der Todesstrafe reagiert, ihre Strafe in lebenslange Haft umzuwandeln.
Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Pike eine zweite Hinrichtung droht. Und das, obwohl ihre Anwälte argumentieren, der erste Versuch am 30. September sei als verfassungswidrige, grausame und ungewöhnliche Bestrafung einzustufen.
„Es sind Fragen, die sich so noch nie gestellt haben“
„Wir betreten hier Neuland“, betont Robin Maher, Geschäftsführerin des gemeinnützigen Death Penalty Information Center (Informationszentrum zur Todesstrafe), das selbst keine Position zur Todesstrafe bezieht.
Der Oberste Gerichtshof der USA habe sich seit 1947 nicht mehr mit der Frage befasst, ob ein zweiter Hinrichtungsversuch gegen die Verfassung verstoßen würde. „Es sind Fragen, die sich so noch nie gestellt haben. Und niemand kennt die Antworten darauf.“
Letzter ähnlicher Fall im Jahr 1947
Das letzte Mal, dass sich der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) in Washington mit der Frage befasste, ob ein Häftling, der eine Hinrichtung überlebt hatte, einer weiteren unterzogen werden dürfe, war im Jahr 1947.
Der damalige Fall betraf Willie Francis, einen 17-jährigen Afroamerikaner, der von einer rein weißen Geschworenenjury wegen eines Mordes verurteilt worden war, den er im Alter von 16 Jahren begangen hatte.
Seine erste Hinrichtung im Gefängnis von St. Martinville (US-Bundesstaat Louisiana) wurde abgebrochen, als der mobile elektrische Stuhl nicht genügend Strom lieferte. Der elektrische Mechanismus soll aufgrund der unsachgemäßen Einrichtung durch einen betrunkenen Gefängniswärter versagt haben.
Die Hinrichtung wurde abgebrochen, und es wurde Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Nach Angaben des Death Penalty Information Center verbrachte Francis das darauffolgende Jahr wieder im Todestrakt und wartete auf die Entscheidung des Gerichts, ob eine zweite Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl eine verfassungswidrige, grausame und ungewöhnliche Bestrafung darstellen würde.
Wie die Richter die zweite Hinrichtung 1947 begründeten
Die Richter entschieden, dass der Staat Francis erneut auf den elektrischen Stuhl setzen dürfe. Sie begründeten dies damit, dass „Unfälle geschehen, für die kein Mensch verantwortlich gemacht werden kann“.
„Selbst die Tatsache, dass (Francis) bereits einem elektrischen Strom ausgesetzt war, macht seine anschließende Hinrichtung im verfassungsrechtlichen Sinne nicht grausamer als jede andere Hinrichtung“, schlussfolgerte der Oberste Gerichtshof. „Die Grausamkeit, vor der die Verfassung einen Verurteilten schützt, ist jene, die der Hinrichtungsmethode selbst innewohnt – nicht das unvermeidliche Leid, das mit jeder Methode verbunden ist, die angewandt wird, um ein Leben auf humane Weise zu beenden.“
Am 9. Mai 1947 wurde Francis schließlich „erfolgreich“ auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Fälle
„Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was Francis 1947 widerfuhr, und dem, was Pike letzte Woche erlebt hat“, erläutert Bernard Harcourt von der Columbia Law School. „Das Interessante an jenem früheren Fall ist, dass der Oberste Gerichtshof ihn als Unfall einstufte und entschied: ‚Man darf es noch einmal versuchen‘.“
Bei Christa Pike habe es sich nicht um einen Unfall gehandelt. „Man wusste Bescheid. Die Behörden hatten Informationen von ihren Anwälten erhalten, die sie darauf hingewiesen hatten: ‚Es wird schwierig sein, einen Zugang zu ihren Venen zu finden.‘“
Bereits fast zehn Monate vor der missglückten Hinrichtung hatten Pikes Anwälte die Behörden in Tennessee gewarnt, dass das Personal Schwierigkeiten mit ihren ungewöhnlich kleinen Venen haben und Probleme bei der Verabreichung einer tödlichen Dosis Pentobarbital bekommen würde. Diese Warnungen wurden bis unmittelbar vor der Hinrichtung wiederholt.
Sollte Tennessee daher einen erneuten Hinrichtungsversuch unternehmen, würde dies laut Harcourt „wohl gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen“.
Auch Maher vom Death Penalty Information Center pflichtet bei, dass ein zweiter Versuch „wahrscheinlich verfassungswidrig“ wäre.
