Diese Allwetterreifen sind nicht mehr erlaubt
: Wer die Ganzjahresreifen für den Winter wechseln muss

Noch bleibt ausreichend Zeit, um die Reifen zu wechseln. Wer noch Allwetterreifen hat, sollte ein wichtiges Detail überprüfen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Ein Reifen wird in einer Werkstatt an ein Auto montiert

Ein Reifen wird in einer Werkstatt an ein Auto montiert.

Patrick Pleul/dpa-tmn/dpa

In Deutschland gilt keine Winterreifenpflicht zu einem festen Datum. Stattdessen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung eine situative Winterreifenpflicht vor. Sie greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Dann müssen bei einem Pkw alle Räder mit Reifen ausgestattet sein, die für winterliche Wetterverhältnisse zugelassen sind. Das ergibt sich aus Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung.

Für Besitzer älterer Ganzjahresreifen ist dabei eine Änderung wichtig: Die frühere M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen eingesetzt werden, das sogenannte Alpine-Symbol tragen. Zu erkennen ist es an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausdrücklich über dieses Alpine-Symbol. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen endete am 30. September 2024.

Wer also noch Ganzjahresreifen besitzt, auf denen lediglich „M+S“, aber kein Alpine-Symbol zu sehen ist, muss handeln, wenn er sein Auto auch bei Schnee, Eis oder Reifglätte nutzen möchte.

Der ADAC weist darauf hin, dass solche Reifen seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig sind. Betroffen sind vor allem ältere Modelle, die vor 2018 hergestellt wurden.

Wer ein Alpine-Symbol hat, muss nicht wechseln

Anders sieht es bei modernen Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol aus. Sie gelten rechtlich als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse und erfüllen damit grundsätzlich die Anforderungen der deutschen Winterreifenpflicht.

Ein zusätzlicher Satz Winterreifen ist gesetzlich also nicht vorgeschrieben, nur weil ein Fahrzeug mit Ganzjahresreifen unterwegs ist. Der ADAC bestätigt ausdrücklich, dass Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol im rechtlichen Sinne als Winterreifen gelten.

Das Alpine-Symbol sollte allerdings nicht mit einem Qualitätssiegel verwechselt werden. Es bestätigt, dass der Reifen festgelegte Mindestanforderungen für den Einsatz auf Schnee erfüllt. Daraus folgt nicht, dass jeder entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen auf winterlichen Straßen gleichermaßen gut abschneidet. Genau das zeigt der aktuelle Ganzjahresreifentest des ADAC aus dem Jahr 2026.

Auch erlaubte Ganzjahresreifen können im Winter schlecht sein

Für seinen Ganzjahresreifentest 2026 untersuchte der ADAC 16 Reifen der Dimension 185/65 R15. Nur ein Modell erreichte insgesamt die Note „gut“. Besonders bemerkenswert: Fünf getestete Ganzjahresreifen erhielten die Note „mangelhaft“ und zeigten vor allem auf winterlichen Straßen erhebliche Schwächen.

Und das, obwohl auch diese Reifen das vorgeschriebene Alpine-Symbol trugen und damit grundsätzlich als wintertauglich zugelassen waren.

Auch Stiftung Warentest fasst das Ergebnis entsprechend zusammen: Von den 16 getesteten Ganzjahresreifen seien fünf nicht wintertauglich gewesen.

Für Autofahrer bedeutet das: Zulässig ist nicht gleich empfehlenswert.

Wer regelmäßig in Regionen mit Schnee fährt, einen Winterurlaub in den Bergen plant oder häufig auf Autobahnen unterwegs ist, sollte daher prüfen, wie das konkret montierte Reifenmodell in unabhängigen Tests abschneidet. Für solche Fahrprofile hält auch der ADAC klassische Sommer- und Winterreifen in der Regel für die bessere Lösung.

Bei wenig Profil wird ein Austausch ebenfalls zum Thema

Ein weiterer Blick sollte der Profiltiefe gelten. Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Pkw-Reifen mindestens 1,6 Millimeter. Das ergibt sich aus Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Für den Winterbetrieb ist das allerdings eine sehr niedrige Grenze. Der ADAC empfiehlt bei Winter- und Ganzjahresreifen aus Sicherheitsgründen einen Austausch, sobald die Profiltiefe unter vier Millimeter fällt.

Der Unterschied ist wichtig: Unter 1,6 Millimetern muss der Reifen ersetzt werden. Zwischen 1,6 und vier Millimetern kann er rechtlich noch zulässig sein, aus Sicherheitsgründen aber bereits deutlich weniger Reserven bieten.

Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Über die sogenannte DOT-Nummer auf der Reifenflanke lässt sich das Produktionsdatum feststellen. Die letzten vier Ziffern geben Kalenderwoche und Produktionsjahr an.