Neue Düsseldorfer Tabelle 2026: Wie viel Unterhalt pro Kind nächstes Jahr fällig wird
Die Düsseldorfer Tabelle wird von Gerichten in ganz Deutschland bei der Bestimmung vom Kindesunterhalt für getrennte Eltern als Richtwert herangezogen. Sie hat keine Gesetzeskraft, kann aber dabei helfen, die Unterhaltshöhe einzuschätzen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Tabelle auch für 2026 angepasst.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Wie viel Unterhalt wird pro Kind fällig?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue Düsseldorfer Tabelle für 2026 veröffentlicht.Der Mindestbedarf minderjähriger Kinder erhöht sich demnach in allen drei Altersstufen um jeweils vier Euro. Für Kinder über 18 sind mindestens 698 Euro (statt bisher 693 Euro) zu zahlen. Hier gibt es die genauen Richtwerte für den Unterhalt pro Kind 2026:
Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt pro Kind nach Kindergeld 2026
Das gesetzliche Kindergeld erhält in den meisten Fällen der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Somit muss nur ein um die Hälfte des Kindergeldes reduzierter Unterhalt bezahlt werden, wenn das Kind minderjährig ist. Ab der Volljährigkeit wird das gesamte Kindergeld von der fälligen Unterhaltszahlung abgezogen. Auch ein eigenes Einkommen des Kindes, z.B. ein Lehrlingsgehalt, kann vom Bedarf abgezogen werden. Sobald das Kind volljährig ist, sind beide Elternteile zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Dieser Betrag vermindert sich wie bereits beschrieben um das volle Kindergeld und ggf. das Lehrlingsgehalt oder andere Einkünfte des Kindes. 2026 wird auch das Kindergeld erhöht. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle für 2026 ändern sich auch die Beträge nach Kindergeld-Abzug. Diese gibt es hier beim Oberlandesgericht Düsseldorf im Überblick.
Düsseldorfer Tabelle
Wie viel Unterhalt muss nach einer Trennung oder einer Scheidung für gemeinsame Kinder gezahlt werden? Die Düsseldorfer Tabelle gibt je nach Einkommensgruppe und dem Alter des Kindes den entsprechenden Betrag an. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Falls für mehrere Kinder unterhaltsberechtigt sein, können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten ist ebenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe möglich. Darüber gelten weitere Einschränkungen wie Schulden, berufsbedingte Aufwendungen und vieles mehr. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle dienen somit nur als erste Orientierung bei der Bestimmung des Unterhalts für Kinder.
