STZ+STZ+Erfindung des Rechtsstaats
: Ende der Selbstjustiz

Auf dem Reichstag zu Worms wird am 7. August 1495 der „Ewige Reichslandfrieden“ verkündet, zugleich wird das Reichskammergericht gegründet. Eine Revolution in der Rechtsprechung, tritt an die Stelle der Selbstjustiz doch der Rechtsweg.
Von
Theodor Kissel
Stuttgart
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Zwei Ritter beim Schwertkampf: Der „Ewige Reichslandfrieden“ sollte die ständigen Fehden beenden.

imago/Eibner Europa