König Harald V. erneut im Krankenhaus: Sohn Haakon übernimmt Vertretung

Norwegens König Harald V. ist erneut im Krankenhaus.
picture alliance/dpa/NTB/Pool, Cornelius PoppeFür König Harald V. von Norwegen gibt es erneut gesundheitliche Sorgen. Der 89-Jährige ist im Krankenhaus behandelt worden und fällt nach Angaben des norwegischen Königshauses für zwei Wochen aus. Grund dafür ist eine sogenannte hämolytische Anämie.
Dabei handelt es sich um eine Form der Blutarmut, bei der die roten Blutkörperchen schneller abgebaut werden, als der Körper sie ersetzen kann. Zu den möglichen Beschwerden gehören unter anderem Müdigkeit, Blässe und Atemnot.
König Harald V. muss erneut ins Krankenhaus
Für den norwegischen Monarchen ist es bereits der zweite Krankenhausaufenthalt in diesem Jahr. Im Februar wurde Harald V. wegen einer Infektion und Dehydrierung mehrere Tage stationär behandelt. Damals befanden sich der König und seine Ehefrau, Königin Sonja, zu einem privaten Urlaub auf der Kanareninsel Teneriffa.
Harald V. kämpft bereits seit Jahren immer wieder mit gesundheitlichen Problemen. Der Monarch geht inzwischen an Krücken. Zudem wurde er bereits am Herzen operiert und musste wiederholt wegen Atemwegsinfektionen behandelt werden. Vor gut zwei Jahren nahm er nach einer Infektion sogar eine mehr als zweimonatige Auszeit.
Sohn Haakon vertritt den norwegischen König
Während Harald V. krankheitsbedingt ausfällt, übernimmt sein Sohn die Aufgaben des Staatsoberhaupts. Kronprinz Haakon ist 50 Jahre alt und vertritt seinen Vater bereits in Krankheitsfällen.
Harald V. ist seit 1991 König von Norwegen und gilt als ältester amtierender Monarch Europas. Trotz seiner gesundheitlichen Probleme will er nicht abdanken. Bereits vor einigen Jahren hatte er angekündigt, aufgrund seines Alters kürzertreten zu wollen.
Eine Abdankung kommt für den König allerdings weiterhin nicht infrage. Harald V. verweist dabei auf seinen Eid, den er vor dem norwegischen Parlament auf Lebenszeit geleistet hat. So bleibt er auch mit 89 Jahren König von Norwegen – muss die Amtsgeschäfte aufgrund seiner aktuellen Erkrankung nun aber vorübergehend seinem Sohn überlassen.
