Medikamenten-Rückruf
: Hersteller warnt vor Verunreinigung

Aktuell wird ein Medikament zurückgerufen, weil es verunreinigt sein könnte. Die wichtigsten Informationen zum Rückruf gibt es hier im Überblick.
Von
David Hahn
Stuttgart
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Medikamentenrückrufe kommen in Deutschland immer wieder vor und können verschiedene Ursachen haben, darunter Qualitätsabweichungen, Verunreinigungen oder Kennzeichnungsfehler. Aktuell betroffen sind Tabletten mit dem Wirkstoff Folsäure (Vitamin B9), bei denen Verunreinigungen auftreten könnten.

Aktueller Rückruf von Medikamenten: Folsäure Hevert 5 mg

Der Arzneimittelhersteller Hevert-Arzneimittel hat einen Rückruf für mehrere Chargen seines Präparats Folsäure Hevert 5 mg Tabletten gestartet, wie das Apotheken-Portal apotheke-adhoc.de berichtet. Grund dafür ist ein festgestellter Qualitätsmangel: In bestimmten Chargen wurden Verunreinigungen außerhalb der vorgesehenen Spezifikationen entdeckt. Laut Hersteller besteht für Patientinnen und Patienten jedoch kein unmittelbares Risiko.

  • Hersteller: Hevert-Arzneimittel
  • Produktname: Folsäure Hevert 5 mg Tabletten
  • Packungsgröße: N3
  • PZN: 18293103
  • Betroffene Chargen: Diese Nummern sind zurückgerufen

    Apotheken und Patientinnen sowie Patienten sollten die Chargennummer (Lotnummer) auf der Verpackung überprüfen. Vom Rückruf betroffen sind die Chargen:

  • 201395
  • 203204
  • 204063
  • Nur diese drei Chargen werden zurückgerufen. Alle anderen sind aktuell nicht betroffen.

    Was müssen Apotheken jetzt tun?

    Hevert fordert Apotheken dazu auf, ihre Lagerbestände umgehend zu überprüfen. Apotheken sollen zudem Rücksendung noch vorhandener Packungen an den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift veranlassen. Die Rücksendung ist nur bis zum 19. Februar 2026 möglich.

    Was sollten Verbraucher und Patienten tun?

    Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die Folsäure Hevert einnehmen, sollten aufmerksam sein. Zunächst empfiehlt es sich, die Packung zu prüfen: Die Chargen- oder Lotnummer ist auf der Verpackung angegeben und zeigt, ob das Präparat vom Rückruf betroffen ist. Laut Chip.de sollte das Medikament im Falle betroffener Produkte allerdings nicht eigenmächtig abgesetzt werden. Stattdessen sei eine Rücksprache mit Ärztin, Arzt oder Apotheke wichtig. Betroffene Packungen, auch bereits geöffnete, können laut dem Portal in der Apotheke zurückgegeben werden. In der Regel sollen Patientinnen und Patienten dort entweder ein Ersatzpräparat oder eine Erstattung erhalten.

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