Neue Regeln ab September
: An diesen Bahnhöfen gilt ab heute ein Alkoholverbot

Die Deutsche Bahn verschärft ihre Regeln für den Alkoholkonsum an Bahnhöfen. Wo ab heute kein Alkohol mehr getrunken werden darf.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Einschränkungen bei S-Bahn-Verkehr: ARCHIV - 18.07.2018, Berlin: Eine Berliner S-Bahn steht mit geöffneten Türen an einem Bahnsteig. (zu dpa: «Verspätungen und Ausfälle bei mehreren S-Bahn-Linien») Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am Berliner Hauptbahnhof gilt seit heute ein Alkoholverbot.

Paul Zinken/dpa

Ab heute, dem 1. September 2026, gilt an vier weiteren großen Stationen ein Alkoholverbot. Betroffen sind der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig.

Damit setzt die Bahn ihr bereits angekündigtes bundesweites Alkoholkonsumverbot schrittweise um. Bis zum 15. Oktober soll das Trinken von Alkohol an allen rund 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn untersagt sein.

Diese Bahnhöfe sind ab heute alkoholfrei

Seit dem 1. September gilt das Verbot zusätzlich an folgenden Bahnhöfen:

  • Berlin Hauptbahnhof
  • Berlin Gesundbrunnen
  • Kiel Hauptbahnhof
  • Braunschweig Hauptbahnhof

An rund 30 Bahnhöfen besteht bereits ein Alkoholverbot. Dazu zählen unter anderem Stationen in Köln, München und Hamburg.

Die Deutsche Bahn begründet die Maßnahme vor allem mit dem Schutz von Reisenden und Beschäftigten. Nach Angaben des Unternehmens zeigten die Erfahrungen an bereits alkoholfreien Bahnhöfen, dass ein Verbot sowohl Gewalt als auch Verschmutzung reduzieren könne.

DB-Chefin Evelyn Palla hatte bei der Ankündigung im Juli erklärt, die Bahn wolle beim Thema Sicherheit konsequenter vorgehen. Hintergrund seien auch gewalttätige Vorfälle an Bahnhöfen, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt habe.

Wo genau gilt das Verbot?

Das Alkoholkonsumverbot betrifft die Bahnhofshallen und Bahnsteige. Wer dort alkoholische Getränke konsumiert, verstößt gegen die Hausordnung der Deutschen Bahn.

Nicht grundsätzlich verboten ist dagegen der Besitz von Alkohol. Verschlossene Flaschen oder Dosen dürfen weiterhin im Gepäck transportiert oder nach einem Einkauf durch den Bahnhof getragen werden.

Auch gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen. In Restaurants oder anderen entsprechend zugelassenen Gastronomiebereichen darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden.

Das droht bei Verstößen

Wer trotz des Verbots auf dem Bahnsteig oder in der Bahnhofshalle Alkohol trinkt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen.

Rechtliche Grundlage für die neue Regelung ist das Hausrecht der Bahn. Weil dafür örtliche Hausordnungen angepasst und unter anderem mit Kommunen und Behörden abgestimmt werden müssen, führt das Unternehmen das Verbot nicht gleichzeitig an allen Stationen ein.

Bis zum 15. Oktober 2026 sollen schließlich sämtliche rund 5.400 Bahnhöfe der Deutschen Bahn alkoholfrei sein. Das bedeutet: Ab Mitte Oktober soll der offene Alkoholkonsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen bundesweit grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein.