Polizeikollegen im Kugelhagel alleingelassen: Polizistinnen aus Beamtenverhältnis „entfernt“

Zwei Polizeibeamtinnen stehen im Prozess vor dem Langericht Hagen.
Alex Talash/dpa- VG Münster entfernt zwei Polizistinnen wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis.
- Anlass war ein Einsatz 2020 in Gevelsberg, bei dem sie Kollegen im Kugelhagel zurückließen.
- Im Strafverfahren 2022 erhielten beide je vier Monate Haft auf Bewährung.
- Disziplinarklage des Dienstherrn war nach nicht-öffentlicher Verhandlung erfolgreich.
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zwei Polizistinnen, die Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückgelassen hatten, sind einem Gerichtsurteil zufolge nun „wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt“. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Diese Klage war nun nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung am Montag erfolgreich, wie das VG mitteilte.
Zwei Polizistinnen hatten Bewährungsstrafen erhalten
Die Polizistinnen waren im Herbst 2022 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie waren 2020 zufällig zu einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte dabei auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse.
Die damals 32 und 37 Jahren alten Polizistinnen hielten ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten statt ihren Kollegen zu helfen, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle.
Verwaltungsgericht: Dienstvergehen
Laut Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster sind die beiden Polizistinnen mit dem Urteil aus dem Beamtenverhältnis „entfernt“. Es handelt sich um die schwerste Disziplinarmaßnahme, die in dem Fall möglich ist, wie es beim VG hieß. Allerdings ist gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.


