Feuerwerk zu Silvester 2025
: Ab wie viel Uhr darf man böllern und knallen?

Lesen Sie hier, ab wann an Silvester 2025 welche Feuerwerkskörper und Böller gezündet werden dürfen.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Um wie viel Uhr darf geböllert werden?

Bildagentur Zoonar GmbH / shutterstock.com

Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Trotzdem ist das Abbrennen von Raketen und Böllern in Deutschland klar geregelt. Entscheidend sind Uhrzeit, Feuerwerkskategorie und der Ort. Ein Überblick über die geltenden Vorschriften.

Zu diesen Uhrzeiten darf geböllert werden

Maßgeblich ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Sie legt fest, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also klassisches Silvesterfeuerwerk – nur rund um den Jahreswechsel gezündet werden dürfen.

Erlaubt ist das Abbrennen:

  • ab 31. Dezember, 0 Uhr
  • bis 1. Januar, 23:59 Uhr
  • Außerhalb dieses Zeitfensters ist das Zünden ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten.

    Wichtig: Städte und Gemeinden dürfen zusätzliche Einschränkungen festlegen. Dazu zählen etwa kürzere Zeitfenster oder komplette Böllerverbote in bestimmten Bereichen. Entsprechende Regelungen werden lokal bekannt gemacht.

    Lockerere Regeln für Feuerwerk der Kategorie F1

    Anders sieht es bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 aus. Dazu zählen unter anderem:

  • Wunderkerzen
  • Knallerbsen
  • Tisch- und Partyfeuerwerk
  • Diese Produkte gelten als besonders risikoarm und dürfen ganzjährig verwendet werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 12 Jahren.

    Altersgrenzen beim Feuerwerk

    Für den Umgang mit Feuerwerk gelten klare Altersvorgaben:

  • Kategorie F1: ab 12 Jahren
  • Kategorie F2: ab 18 Jahren
  • Das Mindestalter gilt sowohl für den Kauf als auch für das Abbrennen.

    Wann darf Feuerwerk verkauft werden?

    Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist zeitlich begrenzt. Zulässig ist er ausschließlich:

  • vom 29. bis 31. Dezember
  • Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.

    Wo Böllern grundsätzlich verboten ist

    Unabhängig von der Uhrzeit ist Feuerwerk in sensiblen Bereichen untersagt. Dazu zählen insbesondere:

  • Kirchen und religiöse Einrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • besonders brandgefährdete Gebäude und Anlagen
  • Diese Verbote dienen dem Schutz von Menschen und Gebäuden und gelten bundesweit.

    Ausnahmegenehmigungen möglich

    Wer Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Solche Genehmigungen können in Einzelfällen erteilt werden, etwa für Veranstaltungen oder private Anlässe. Zuständig sind die jeweiligen Ordnungsbehörden.

    Kurzüberblick

  • F1-Feuerwerk: ganzjährig erlaubt, ab 12 Jahren
  • F2-Feuerwerk: nur vom 31. Dezember bis 1. Januar, ab 18 Jahren
  • Verkauf: ausschließlich Ende Dezember
  • Verbotszonen: u. a. bei Kirchen, Krankenhäusern und brandgefährdeten Gebäuden
  • Lokale Sonderregeln: möglich und verbindlich
  • Wer sicher gehen will, sollte sich zusätzlich über die Vorgaben der eigenen Stadt oder Gemeinde informieren.