Feuerwerk zu Silvester 2025: Ab wie viel Uhr darf man böllern und knallen?

Um wie viel Uhr darf geböllert werden?
Bildagentur Zoonar GmbH / shutterstock.comFeuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Trotzdem ist das Abbrennen von Raketen und Böllern in Deutschland klar geregelt. Entscheidend sind Uhrzeit, Feuerwerkskategorie und der Ort. Ein Überblick über die geltenden Vorschriften.
Zu diesen Uhrzeiten darf geböllert werden
Maßgeblich ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Sie legt fest, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also klassisches Silvesterfeuerwerk – nur rund um den Jahreswechsel gezündet werden dürfen.
Erlaubt ist das Abbrennen:
Außerhalb dieses Zeitfensters ist das Zünden ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten.
Wichtig: Städte und Gemeinden dürfen zusätzliche Einschränkungen festlegen. Dazu zählen etwa kürzere Zeitfenster oder komplette Böllerverbote in bestimmten Bereichen. Entsprechende Regelungen werden lokal bekannt gemacht.
Lockerere Regeln für Feuerwerk der Kategorie F1
Anders sieht es bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 aus. Dazu zählen unter anderem:
Diese Produkte gelten als besonders risikoarm und dürfen ganzjährig verwendet werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 12 Jahren.
Altersgrenzen beim Feuerwerk
Für den Umgang mit Feuerwerk gelten klare Altersvorgaben:
Das Mindestalter gilt sowohl für den Kauf als auch für das Abbrennen.
Wann darf Feuerwerk verkauft werden?
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist zeitlich begrenzt. Zulässig ist er ausschließlich:
Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.
Wo Böllern grundsätzlich verboten ist
Unabhängig von der Uhrzeit ist Feuerwerk in sensiblen Bereichen untersagt. Dazu zählen insbesondere:
Diese Verbote dienen dem Schutz von Menschen und Gebäuden und gelten bundesweit.
Ausnahmegenehmigungen möglich
Wer Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Solche Genehmigungen können in Einzelfällen erteilt werden, etwa für Veranstaltungen oder private Anlässe. Zuständig sind die jeweiligen Ordnungsbehörden.
Kurzüberblick
Wer sicher gehen will, sollte sich zusätzlich über die Vorgaben der eigenen Stadt oder Gemeinde informieren.
