Sperrstunde
: Wie lange darf man an Halloween feiern?

Halloween gilt als Nacht der Geister und Dämonen - doch wie lange darf man eigentlich Party machen? In manchen Bundesländern gibt es Einschränkungen.
Von
Katrin Jokic
Berlin
Jetzt in der App anhören
Halloween-Grusel-Party in Berlin: ARCHIV - 30.10.2021, Berlin: Feiernde haben sich für die Halloween-Grusel-Party in der Kulturbrauerei wie aus Horror-Filmreihe «The Purge» verkleidet. In den Clubs der Hauptstadt wird wieder in Grusel-Kostümen gefeiert. (zu dpa: «Diese Halloween-Partys versprechen Aufregung») Foto: Jörg Carstensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Feiernde haben sich für die Halloween-Grusel-Party in der Kulturbrauerei wie aus Horror-Filmreihe «The Purge» verkleidet. (Archivbild)

Jörg Carstensen/dpa

Am 31. Oktober wird es in vielen deutschen Städten und Gemeinden wieder gruselig. Kinder ziehen als Hexen, Vampire oder Gespenster von Tür zu Tür und hoffen auf Süßigkeiten. Gleichzeitig stehen zahlreiche Halloween-Partys auf dem Programm. Allerdings ist nicht alles erlaubt, was an diesem Abend Spaß macht. Besonders beim Lärm und bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es gesetzliche Grenzen.

Hinzu kommt, dass am 1. November in mehreren Bundesländern Allerheiligen gefeiert wird. Der sogenannte stille Feiertag kann sich auch auf Halloween-Partys auswirken, die bis in die frühen Morgenstunden dauern.

Ist Halloween ein gesetzlicher Feiertag?

Halloween selbst ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Allerdings fällt der 31. Oktober mit dem Reformationstag zusammen. Dieser ist in neun Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Anders als an bestimmten stillen Feiertagen gibt es am Reformationstag kein generelles Tanzverbot. Dennoch gelten die üblichen Bestimmungen zum Feiertagsschutz und zur Nachtruhe. Wer eine Halloween-Party veranstaltet, muss deshalb auch hier auf die Lautstärke achten.

Halloween und Allerheiligen: Wann gilt das Tanzverbot?

Besondere Regeln gelten in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November. Denn Allerheiligen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein gesetzlicher Feiertag.

Da Allerheiligen zu den stillen Feiertagen gehört, sind öffentliche Tanzveranstaltungen und bestimmte Unterhaltungsangebote zeitweise untersagt. Wann die Einschränkungen beginnen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

In Bayern beginnt die Schutzzeit an Allerheiligen beispielsweise bereits um 2 Uhr morgens. In Nordrhein-Westfalen sind öffentliche Tanzveranstaltungen am 1. November von 5 bis 18 Uhr verboten. Auch die anderen Bundesländer haben eigene zeitliche Vorgaben.

Für Veranstalter bedeutet das, dass Halloween-Partys unter Umständen früher beendet werden müssen oder das Tanzen zeitweise eingestellt werden muss. Eine private Feier in der eigenen Wohnung ist dagegen nicht automatisch verboten. Allerdings müssen die geltenden Lärmschutzvorschriften eingehalten werden.

Wie lange darf man an Halloween laut feiern?

Unabhängig von Halloween und Allerheiligen gilt in Deutschland grundsätzlich die übliche Nachtruhe. Diese beginnt vielerorts um 22 Uhr und endet um 6 Uhr morgens.

Ab 22 Uhr sollten Musik und Gespräche deshalb auf eine Lautstärke reduziert werden, die Nachbarn nicht erheblich stört. Wer zu Hause eine Halloween-Party feiert, muss die Musik entsprechend leiser stellen und auch auf dem Balkon oder im Garten Rücksicht nehmen.

Wichtig: Halloween ist kein Freibrief für laute Partys. Auch eine einmalige Feier darf die Nachtruhe nicht ohne Weiteres beeinträchtigen. Bei erheblichen Ruhestörungen können Nachbarn das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.

Es empfiehlt sich daher, die Nachbarn frühzeitig über eine geplante Party zu informieren. Das schafft Verständnis, hebt die geltenden Ruhezeiten allerdings nicht auf.

Wie lange dürfen Jugendliche an Halloween feiern?

Für Jugendliche gelten bei öffentlichen Halloween-Partys die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Entscheidend sind dabei das Alter und die Frage, ob eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen gelten grundsätzlich folgende Regeln:

Unter 16 Jahren: Ohne entsprechende Begleitung dürfen Kinder und Jugendliche nicht an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen.

16 und 17 Jahre: Ohne Begleitung ist der Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bis spätestens 24 Uhr erlaubt.

Ab 18 Jahren: Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen durch das Jugendschutzgesetz.

Ausnahmen bestehen beispielsweise bei bestimmten Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe oder bei Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen.

Auch für den Aufenthalt in Gaststätten gelten gesonderte Vorschriften. Bei privaten Feiern oder einem Aufenthalt im Freien gibt es dagegen keine allgemeine gesetzliche Uhrzeit, zu der Minderjährige zu Hause sein müssen. Hier entscheiden grundsätzlich die Eltern.

Süßes oder Saures: Wie lange dürfen Kinder an Halloween klingeln?

Für viele Kinder ist das Sammeln von Süßigkeiten der Höhepunkt des Halloween-Abends. Doch wie lange dürfen sie von Haus zu Haus ziehen?

Eine gesetzlich festgelegte Uhrzeit, bis zu der Kinder an Halloween klingeln dürfen, gibt es nicht. Dennoch sollten sie Rücksicht auf die Bewohner nehmen.

Als Orientierung bietet es sich an, die Süßigkeiten-Tour zwischen 18 und 20 Uhr zu planen. Danach möchten viele Menschen ihre Ruhe haben. Spätestens zur üblichen Nachtruhe ab 22 Uhr sollte unnötiges Klingeln vermieden werden.

Auch beim traditionellen Ruf „Süßes oder Saures“ gibt es Grenzen. Wer keine Süßigkeiten verteilen möchte, muss das nicht tun. Das Beschmieren von Hauswänden, Beschädigen von Gegenständen oder andere vermeintliche Halloween-Streiche können rechtliche Konsequenzen haben.

Halloween feiern ist erlaubt – aber nicht ohne Grenzen

Ob Kostümparty, Gruselabend oder Süßigkeiten-Sammeln: Halloween darf auch in Deutschland ausgiebig gefeiert werden. Eine allgemeine gesetzliche Sperrstunde für private Halloween-Partys gibt es nicht.

Entscheidend sind vor allem die Nachtruhe ab üblicherweise 22 Uhr, die Jugendschutzbestimmungen und die besonderen Vorschriften an Allerheiligen. Wer öffentlich feiern möchte, sollte sich deshalb vorab über die Regelungen im jeweiligen Bundesland informieren.

Mit etwas Rücksicht auf die Nachbarschaft steht einer gelungenen Halloween-Nacht nichts im Weg.