Streik im ÖPNV am Freitag
: Wann Schüler zu Hause bleiben dürfen

Wir haben zusammengefasst, was in den einzelnen Bundesländern für Schüler gilt, die vom Streik am Freitag betroffen sind.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Muss man am Freitag in die Schule?

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Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird heute und am Samstag nicht gestreikt. Ob es zu neuen Streiks kommt, wird am Montag entschieden.

Bayern

In Bayern findet laut Angaben des Kultusministeriums normaler Präsenzunterricht statt. Allerdings heißt es in der Pressemitteilung auch, dass Schüler, die aufgrund des Streiks nicht zur Schule kommen können und keine Alternative haben, ausnahmsweise zu Hause bleiben dürfen. In diesem Fall muss die Schule aber umgehend informiert werden. Nur dann sind die Schüler entschuldigt. Weitere Infos dazu finden Eltern und Schüler hier.

Berlin

In Berlin bleibt die Präsenzpflicht an Schulen bestehen. Eine generelle Aussetzung ist laut Senatsverwaltung für Bildung nicht vorgesehen. Allerdings können Schulen im Einzelfall das Fehlen von Schülerinnen und Schülern entschuldigen, wenn sie auf die BVG angewiesen sind und keine andere Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen. Die Entscheidung darüber trifft jeweils die Schule. Betroffene können mit Aufgaben versorgt oder anderweitig beim Lernen unterstützt werden. Auszubildende haben zudem die Möglichkeit, stattdessen in ihren Betrieb zu gehen.

Brandenburg

Wegen eines angekündigten Warnstreiks im Nahverkehr am 27. Februar 2026 rechnet das Bildungsministerium in Brandenburg mit Problemen bei der Schülerbeförderung. Die Schulen bleiben geöffnet, Lehrkräfte müssen erscheinen, der Unterricht findet regulär statt. Eltern entscheiden je nach Verkehrslage, ob der Schulweg für ihre Kinder möglich ist. Wer nicht kommen kann, gilt nach rechtzeitiger Mitteilung als entschuldigt. Schulen stellen Aufgaben bereit oder organisieren bei Bedarf Distanzunterricht. Zudem sollen Schulen und Horte den Ablauf eng abstimmen. Weitere Infos gibt es hier.

Bremen

Wie das Regionalmagazin „buten und binnen“ berichtet, findet in Bremen Präsenzunterricht statt. Eltern und Schüler sollten sich direkt bei den Schulen informieren, ob ein Fernbleiben aufgrund des Streiks möglich ist.

Hamburg

An den staatlichen Schulen in Hamburg findet regulärer Präsenzunterricht statt. Da der Streik frühzeitig angekündigt wurde, können Familien den Schulweg planen und gegebenenfalls Alternativen organisieren oder mehr Zeit einrechnen. Eltern dürfen ihr Kind vom Unterricht abmelden, wenn der Schulweg objektiv unzumutbar oder die Schule faktisch nicht erreichbar ist. Schulbusse sollen laut Hochbahn planmäßig fahren. Privatschulen sind an diese Regelung nicht gebunden, orientieren sich jedoch meist daran. Aktuelle Informationen stellt die Hochbahn auf ihrer Website bereit. Weitere Infos gibt es hier.

Hessen

Für Hessen liegen keine einheitlichen Informationen vor. Eltern und Schüler sollten sich direkt bei den Schulen über die Regelungen zum Streik informieren.

Mecklenburg-Vorpommern

Schulen bleiben geöffnet, der Unterricht findet regulär statt, Lehrkräfte müssen anwesend sein. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 wird in jedem Fall ein Präsenzangebot sichergestellt. Schüler, die wegen ausfallender Verkehrsmittel nicht zur Schule kommen können, müssen – sofern sie minderjährig sind – von den Eltern möglichst schriftlich abgemeldet werden und gelten dann als entschuldigt. Volljährige können sich selbst abmelden. Praktikanten, die ihren Betrieb nicht erreichen, informieren Schule und Betrieb und bearbeiten schulische Aufgaben. Ob Schulfahrten, Wandertage oder Nachmittagsveranstaltungen stattfinden, entscheidet die jeweilige Schule. Weitere Auskünfte geben Schulen sowie Landkreise und kreisfreie Städte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt nach wie vor eine Friedenspflicht in den Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund wird nicht gestreikt und es kommt zu keinen Beeinträchtigungen im ÖPNV.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt laut Schulministerium grundsätzlich: Wird ein Streik im öffentlichen Nahverkehr oder ein anderer Ausfall im Vorfeld angekündigt und ist dadurch der Schulweg beeinträchtigt, bleibt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht bestehen. Eltern sind in diesem Fall dafür verantwortlich, den Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen. Ist der Weg zur Schule im Einzelfall objektiv nicht zumutbar, gilt das Fehlen als entschuldigt. Kommt es dagegen zu einem unvorhersehbaren Ausfall des Nahverkehrs, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob der Schulweg noch zumutbar ist. Weitere Informationen dazu finden Eltern hier.

Rheinland-Pfalz

Auch für Rheinland-Pfalz liegen keine einheitlichen Informationen vor. Eltern und Schüler sollten sich direkt bei den Schulen informieren.

Saarland

Das Bildungsministerium empfiehlt Eltern, sich bei Verkehrsunternehmen und in der lokalen Berichterstattung über mögliche Einschränkungen auf dem Schulweg zu informieren. Der Unterricht findet auch am kommenden Freitag regulär statt. Kann ein Kind wegen der Verkehrslage nicht zur Schule kommen, gilt das Fehlen als entschuldigt. Die Eltern sollen in diesem Fall kurz die Klassenleitung oder das Schulsekretariat informieren.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Für alle drei Bundesländer liegen keine einheitlichen Informationen vor. Schüler und Eltern sollten sich bei den jeweiligen Schulen informieren.

Thüringen

Auch bei Ausfällen oder Einschränkungen im Nahverkehr bleiben die Schulen in Thüringen geöffnet, die Schulpflicht gilt weiterhin. Das Bildungsministerium betont, dass Eltern sich über die Lage vor Ort informieren und nach Möglichkeit Alternativen für den Schulweg organisieren sollen. Gleichzeitig wird erwartet, dass Schulleitungen mit Augenmaß entscheiden. Für die Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, die sich häufig mit Schulämtern und Verkehrsunternehmen abstimmen. Bei größeren Ausfällen kann auch Distanzunterricht in Betracht gezogen werden. Wenn Schülerinnen und Schüler die Schule trotz entsprechender Bemühungen der Eltern streikbedingt nicht erreichen, wird dies nicht als unentschuldigtes Fehlen gewertet.