Wehrpflicht in Deutschland
: Ab wann und bis zu welchem Alter gilt sie?

Die Tabelle zeigt, ab welchem Alter und wie lange man in Deutschland zum Wehrdienst verpflichtet werden kann.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Soldaten der Bundeswehr stehen auf dem Appellplatz

Soldaten der Bundeswehr stehen auf dem Appellplatz.

Sina Schuldt/dpa-tmn/dpa

Seit Anfang 2026 wird in Deutschland wieder deutlich intensiver über Wehrdienst und Wehrpflicht gesprochen. Der neue Wehrdienst ist gestartet, junge Männer werden wieder erfasst und künftig auch verpflichtend gemustert. Doch wer könnte im Fall einer tatsächlichen Einberufung betroffen sein? Ab welchem Alter gilt die Wehrpflicht – und wann ist man endgültig zu alt dafür?

Die Tabelle zeigt bereits: Auf die Frage, bis zu welchem Alter man eingezogen werden kann, gibt es keine einzige allgemeingültige Altersgrenze. Entscheidend ist, ob es um den regulären Grundwehrdienst, einen gesetzlichen Sonderfall oder die Wehrpflicht im Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall geht.

Wehrpflicht beginnt grundsätzlich mit 18 Jahren

Nach dem Wehrpflichtgesetz sind grundsätzlich alle männlichen Deutschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres wehrpflichtig. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben beziehungsweise bestimmte Voraussetzungen bei einem Aufenthalt im Ausland erfüllen.

Die Wehrpflicht als gesetzlicher Status besteht damit weiterhin. Allerdings bedeutet das derzeit nicht automatisch, dass jeder Wehrpflichtige auch tatsächlich zur Bundeswehr eingezogen wird.

Die verpflichtende Ableistung des Grundwehrdienstes war 2011 ausgesetzt worden. Auch der seit dem 1. Januar 2026 geltende neue Wehrdienst setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Seit 2026 erhalten 18-jährige Männer und Frauen einen Fragebogen zur Eignung und zum Interesse am Wehrdienst. Männer sind zur Beantwortung verpflichtet, Frauen können freiwillig antworten.

Ab dem 1. Juli 2027 sollen zudem Männer des Geburtsjahrgangs 2008 und der folgenden Jahrgänge verpflichtend gemustert werden.

Bis zu welchem Alter kann man zum Grundwehrdienst eingezogen werden?

Für den regulären Grundwehrdienst legt das Wehrpflichtgesetz eine deutlich niedrigere Altersgrenze fest als für die Wehrpflicht insgesamt.

Grundsätzlich kann ein Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst herangezogen werden, wenn er zum vorgesehenen Zeitpunkt des Diensteintritts das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die reguläre Grenze liegt damit bei unter 23 Jahren.

Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen.

Einberufung bis unter 25 Jahren

In bestimmten Fällen kann der Grundwehrdienst noch geleistet werden, solange der Betroffene das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Das kann beispielsweise relevant sein, wenn eine vorherige Einberufung wegen einer gesetzlich vorgesehenen Zurückstellung nicht möglich war. Auch weitere im Wehrpflichtgesetz geregelte Sonderfälle können dazu führen, dass sich die Altersgrenze verschiebt.

Auch ein Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann den Zeitraum verlängern. Die Grenze liegt dabei grundsätzlich ebenfalls bei der Vollendung des 25. Lebensjahres.

Einberufung bis unter 28 Jahren

Eine weitere Sonderregelung betrifft unter anderem Wehrpflichtige, die sich als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet oder Entwicklungsdienst geleistet haben und deshalb vorher nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten.

In diesen Fällen kann die Altersgrenze bei unter 28 Jahren liegen.

Einberufung bis unter 32 Jahren

Eine besonders hohe Altersgrenze für den Grundwehrdienst gilt bei bestimmten beruflichen Qualifikationen.

Soll ein Wehrpflichtiger aufgrund seiner Ausbildung während des Grundwehrdienstes überwiegend militärfachlich eingesetzt werden, kann er nach dem Wehrpflichtgesetz grundsätzlich noch herangezogen werden, solange er das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Mit 23 Jahren endet die Wehrpflicht nicht

Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Altersgrenze für den Grundwehrdienst mit dem Ende der Wehrpflicht gleichzusetzen.

Die Grenze von normalerweise 23 Jahren bestimmt in erster Linie, bis wann ein Wehrpflichtiger zum regulären Grundwehrdienst herangezogen werden kann. Die Wehrpflicht selbst besteht wesentlich länger.

Nach § 3 Wehrpflichtgesetz endet sie grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wehrpflichtige 45 Jahre alt wird.

Ein 35-jähriger deutscher Mann kann daher beispielsweise weiterhin wehrpflichtig sein, obwohl er für den regulären Grundwehrdienst normalerweise bereits zu alt wäre.

Für Offiziere und Unteroffiziere gilt eine Grenze von 60 Jahren

Für Offiziere und Unteroffiziere gilt eine besondere Regelung. Bei ihnen endet die Wehrpflicht grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.

Die höhere Altersgrenze ist insbesondere für Reservisten und ehemalige Soldaten relevant.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall: Wehrpflicht bis 60

Noch weiter reicht die Wehrpflicht, wenn offiziell ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt.

Dann endet die Wehrpflicht nach dem Wehrpflichtgesetz grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wehrpflichtige 60 Jahre alt wird. Das gilt unabhängig davon, dass die normale Wehrpflicht ansonsten für viele Betroffene bereits mit Ende des Jahres des 45. Geburtstags endet.

Dabei muss zwischen zwei Fragen unterschieden werden: Wer unterliegt grundsätzlich noch der Wehrpflicht – und wer kann für einen konkreten militärischen Dienst tatsächlich herangezogen werden? Alter, militärische Ausbildung, Tauglichkeit, bisheriger Dienst und die konkrete gesetzliche Situation können dabei eine Rolle spielen.