STZ+STZ+Abschiebeflug nach Afghanistan
: Der Rechtsstaat muss sich wehren

Noch immer sind Abschiebungen nach Afghanistan umstritten. Trotzdem ist es vollkommen richtig, dass nun 28 Straftäter zurückgeführt wurden, meint Hauptstadtkorrespondent Tobias Heimbach.
Kommentar von
Tobias Heimbach
Stuttgart
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Die 28 Afghanen wurden direkt nach Kabul geflogen (Symbolbild).

dpa/Julian Stratenschulte